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Sozialhilfe Ferien
Die Sozialhilfe bezahlt grundsätzlich keine Ferien.
Die Sozialhilfebezügerinnen können Freizeitauslagen und Ferienkosten aus dem Grundbedarf decken oder die Ausrichtung eines Feriengeldes als situationsbedingte Leistung beantragen. Weiterlesen
Arbeitslosenversicherung Insolvenzentschädigung
Bei Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeberin (Konkurseröffnung über die Arbeitgeberin) garantiert die Insolvenzentschädigung offene Lohnforderungen der Arbeitnehmenden der letzten vier Monate des Arbeitsverhältnisses (Art. 52 AVIG). Weiterlesen
Kindesschutz: Erziehungsaufsicht
Die Kindesschutzbehörde (KESB) kann die Eltern, die Pflegeeltern oder das Kind ermahnen. Bei Gefährdung des Kindeswohls trifft die Behörde geeignete Massnahmen.
Die Massnahme kann die Anordnung einer Erziehungsaufsicht sein. Was ist das und wie wehre ich mich dagegen? Weiterlesen
Berufliche Vorsorge Sicherheitsfonds
Der Sicherheitsfonds BVG ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit Sitz in Bern. Der Hauptzweck der Stiftung ist die Absicherung der Vorsorgeguthaben der zweiten Säule im Insolvenzfall der Pensionskasse. Weiterlesen
Anwalt / Anwältin für Fürsorgerische Unterbringung Schweiz
Die Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung ergänzen die bisherigen Bestimmungen zum fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE). Die fürsorgerische Unterbringungung zur Behandlung oder Betreuung ist in Art. 426 und 427 ZGB geregelt. Weiterlesen
Krankenversicherung Krankentaggeld
Die freiwillige Krankentaggeldversicherung garantiert bei Erwerbsausfall als Folge von Krankheit, Unfall oder Mutterschaft den erlittenen Lohnausfall bis zum versicherten Verdienst.
Berufliche Vorsorge Freizügigkeitsstiftung
Die Arbeitnehmenden haben nach Beendigung der obligatorischen Versicherung den Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung. Weiterlesen
Arbeitslosenversicherung nach Auslandaufenthalt
Nach einem Auslandaufenthalt oder einer Weiterbilung im Ausland kann in bestimmten Fällen ein Anspruch auf Arbeitslosentaggelder bestehen, obwohl die Beitragspflicht von 12 Monaten nicht erfüllt wurde:
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Sozialversicherungsrecht Definition
Das schweizerische Sozialversicherungsrecht ist durch seine einzelnen Sozialversicherungszweige gekennzeichnet.
Das Sozialversicherungsrecht regelt die Risikotragung für die Wechselfälle des Lebens: Mutterschaft und Geburt, Unfall, Krankheit und Invalidität, Hilflosigkeit sowie Alter, Tod und Verwittwung oder Verwaisung.
Die Sozialversicherung ordnet die Folgen des Eintritts eines Sozialen Risikos. Das Abdecken eines Sozialen Risikos ist das prägende Kennzeichen der Sozialversicherung.
Zusammenfassend kann die Sozialversicherung wie folgt umschrieben werden: Die Sozialversicherung ist eine öffentlich-rechtlich normierte Versicherung, welche Soziale Risiken abdeckt, wobei die Versicherungsträger keine gewinnorientierte Tätigkeit ausüben (Ueli Kieser, Schweizerisches Sozialversicherungsrecht, 2. Auflage, 2017, N 1/13).
Das Sozialversicherungsrecht umfasst die nachfolgenden Versicherungszweige und das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG):
AHV, IV, Ergänzungsleistungen (Zusatzleistungen, Beihilfen und Zuschüsse), Berufliche Vorsorge, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Militärversicherung, Erwerbsersatzordnung, Mutterschaftsentschädigung, Familienzulagen und die Arbeitslosenversicherung.
AHV Vollrente
Haben Sie keine Beitragslücke? Dann erhalten Sie eine Vollrente nach der Skala 44. Die ungekürzte Rente kommt immer dann zur Auszahlung, wenn Sie in jedem Jahr, in welchem eine Beitragspflicht bestand, AHV-Beiträge bezahlt haben. Weiterlesen
AHV Hilflosenentschädigung
Die Hilflosenentschädigung wird im Gegensatz zu den Ergänzungsleistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen ausgerichtet, wenn die Versicherten in der Schweiz zusätzlicher besonderer Pflege oder Überwachung bedürfen.
AHV Hilfsmittel
Da die Liste der HIlfsmittel in der AHV kurz ist, sollten künftige AHV-Rentnerinnen vor der Pensionierung ärztlich abklären, ob ein Hilfsmittelbedarf besteht. Wenn ja, unbedingt v o r Eintritt ins AHV-Alter noch eine IV-Anmeldung für das ärztlich verordnete Hilfsmittel machen.
Als AHV-Rentenbezügerin haben Sie bei Bedarf und nach der Abklärung durch die IV-Stelle Anspruch auf folgende Hilfsmittel:
IV Hilfsmittel
Die Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (HVI) umschreibt den Anspruch auf Hilfsmittel sowie Ersatzleistungen sowie die Vergütung von Hilfsmitteln der Invalidenversicherung.
IV Rente berechnen
Die Berechnung der Rente resp. der Grad und die Bemessung der Invalidität richten sich nach Art. 28 und 28a IVG in Verbindung mit Art. 25 ff. IVV. Weiterlesen
Ergänzungsleistung für eingetragene Partner
Eine eingetragene Partnerschaft ist im Sozialversicherungsrecht einer Ehe gleichgestellt (Art. 13a des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, ATSG).
Ergänzungsleistungen Rückerstattung von Krankheitskosten / Behinderungskosten
Die Kantone vergüten den Bezügerinnen von Ergänzungsleistungen gemäss Art. 14 ELG folgende Kosten:
Anwalt / Anwältin für Steuerrecht schweiz (Einkommensteuer, Vermögensteuer, Mehrwertsteuer, Gewinnsteuer, Kapitalsteuer, Erbschaftsteuer)
Die rund 2500 Gemeinden in der Schweiz haben je nach kantonalem Recht eine abgeleitete Steuerhoheit. Wie viele Steuern Sie bezahlen müssen, ist abhängig vom Einkommen und Vermögen, vom Zivilstand, von der Konfessionszugehörigkeit, vom Wohnort und von der Anzahl Kinder.
Die kantonalen Steuerverwaltungen stellen auf ihren Websites ebenfalls Online-Steuerrechner zu den verschiedenen Steuerarten (Einkommensteuer, Vermögensteuer, Mehrwertsteuer, Gewinnsteuer, Kapitalsteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuern Liegenschaftsteuer, Handänderungssteuer, Grundstücksgewinnsteuer, Lotteriesteuer, Hundesteuer) zur Verfügung.
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Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht
Technologierecht (IT)
Technologierecht (IT)
Prozessfinanzierung
Prozessfinanzierung
Restrukturierung & Insolvenz
Restrukturierung & Insolvenz