Archiv der Kategorie: Anwalt für Sozialversicherungsrecht

Anwalt / Anwältin für Sozialversicherungsrecht Schweiz – Zürich, Aargau, Bern, Basel, Zug, Luzern, St.Gallen, Schwyz usw.

Das schweizerische Sozialversicherungssystem wirkt in fünf Bereichen:
Vorsorge bei Alter, Tod der versorgenden Person, Invalidität

Schutz vor den Folgen bei Krankheit und Unfall (KVG, UVG)
Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EO)
Vorsorge bei Verlust der Arbeit (ALV)
Gewährleisten von Familienzulagen (FZG)

Beiträge an die Sozialversicherungen:
Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung werden zusammen mit den Beiträgen an die AHV/IV/EO durch die Ausgleichskassen erhoben. Arbeitgeber sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzuführen.

Die Arbeitgeberfirma zieht wie bei der AHV/IV/EO die Hälfte des Beitrages vom Lohn der Arbeitnehmenden ab und leitet diese zusammen mit dem eigenen Beitrag periodisch an die Ausgleichkasse weiter. Werden keine Beiträge abgezogen oder werden die abgezogenen Beiträge nicht an die Ausgleichskasse weitergeleitet, dann werden die Beiträge im Nachhinein eingefordert und dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin droht gegebenenfalls ein Strafverfahren.

Ein Arbeitgeber, welcher die Beiträge nicht bezahlt, macht sich nach Artikel 87 AHVG nur strafbar, wenn er gleichzeitig die Ausgleichskasse täuscht bzw. wenn er die abgezogenen Beiträge anderweitig einsetzt (BGE 89 IV 167, BGE 117 IV 78).

Weiterlesen

Sozialversicherungsrecht Definition

Das schweizerische Sozialversicherungsrecht ist durch seine einzelnen Sozialversicherungszweige gekennzeichnet.

Das Sozialversicherungsrecht regelt die Risikotragung für die Wechselfälle des Lebens: Mutterschaft und Geburt, Unfall, Krankheit und Invalidität, Hilflosigkeit sowie Alter, Tod und Verwittwung oder Verwaisung.

Die Sozialversicherung ordnet die Folgen des Eintritts eines Sozialen Risikos. Das Abdecken eines Sozialen Risikos ist das prägende Kennzeichen der Sozialversicherung.

Zusammenfassend kann die Sozialversicherung wie folgt umschrieben werden: Die Sozialversicherung ist eine öffentlich-rechtlich normierte Versicherung, welche Soziale Risiken abdeckt, wobei die Versicherungsträger keine gewinnorientierte Tätigkeit ausüben (Ueli Kieser, Schweizerisches Sozialversicherungsrecht, 2. Auflage, 2017, N 1/13).

Das Sozialversicherungsrecht umfasst die nachfolgenden Versicherungszweige und das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG):

AHV, IV, Ergänzungsleistungen (Zusatzleistungen, Beihilfen und Zuschüsse), Berufliche Vorsorge, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Militärversicherung, Erwerbsersatzordnung, Mutterschaftsentschädigung, Familienzulagen und die Arbeitslosenversicherung.

Sozialhilfe im Alter

Von der Sozialhilfe bereits unterstützte ältere Personen können zum AHV-Altersrenten-Vorbezug gemäss Art. 40 AHVG aufgefordert werden (SKOS-Richtlinien, E.2.4). 

Die AHV-Altersrente kann ein bis zwei Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter vorbezogen werden. Der Vorbezug führt zu einer Kürzung der AHV-Rente (Art. 40 AHVG).

Die Renteneinbusse wird entweder durch Leistungen der 2. Säule (BVG-Leistungen) oder mit Ergänzungsleistungen aufgefangen.