Krankenversicherung Krankentaggeld

Die freiwillige Krankentaggeldversicherung garantiert bei Erwerbsausfall als Folge von Krankheit, Unfall oder Mutterschaft den erlittenen Lohnausfall bis zum versicherten Verdienst.

Arbeitnehmende sind über die Arbeitgeberin kollektiv versichert. Erwerbstätige, die nicht angestellt sind (Selbständigkeit oder Hausarbeit), können gemäss KVG oder VVG eine freiwillige Taggeldversicherung abschliessen.

Nach Art. 67 KVG können Erwerbstätige zwischen dem 15. und 65. Altersjahr oder Personen mit Wohnsitz in der Schweiz eine Taggeldversicherung abschliessen.

Die freiwillige Taggeldversicherung kann bei einer anderen Versicherung als der Krankenkasse für die obligatorische Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Die Versicherung darf Krankheiten, die bei der Aufnahme bestehen, durch einen Vorbehalt von der Versicherung ausschliessen (Art. 69 KVG). Wenn die Versicherung bei einer Taggeldversicherung nach KVG einen Versicherungsvorbehalt für bestehende Krankheiten macht (gemäss Gesundheitsfragebogen), ist er nur gültig, wenn die Versicherte schriftlich informiert wird. Die Dauer des Versicherungsvorbehaltes beträgt maximal fünf Jahre.

Die Taggeldversicherungen nach VVG haben andere gesetzliche Grundlagen. Aufgrund der Vertragsfreiheit können Interessenten abgelehnt werden und die Prämien können gestützt auf das Alter, das Geschlecht, die Gesundheit etc. festgesetzt werden.


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