Das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Das Opferhilfegesetz gibt den Opfern einer Straftat das Recht auf HIlfe, wenn das Opfer oder die Angehörigen innert fünf Jahren nach der Straftat ein Gesuch stellen. Weiterlesen →
Menschen mit einer Beeinträchtigung ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Integrität werden in der Schweiz vor Diskriminierung resp. Benachteilitung geschützt. Weiterlesen →