Anwalt / Anwältin für Erbrecht Pflichtteil

Eine Erbschaft kann innerhalb von drei Monaten nach dem Tod einer Erblasserin oder eines Erblassers ausgeschlagen werden.
Jeder Erbe, der die Befugnis hat, die Erbschaft auszuschlagen, ist berechtigt, ein öffentliches Inventar zu verlangen.
Die Hinterbliebenen erben nach einer vom Gesetz vorgegebenen Reihenfolge. An erster Stelle stehen gemäss der gesetzlichen Erbfolge der überlebende Ehegatte oder die überlebenden eingetragenen Partnerinnen oder Partner sowie die Nachkommen wie Kinder, Enkel und Urenkel.
Testamentseröffnung: Hinterlässt der Erblasser eine letztwillige Verfügung oder einen Erbvertrag, so werden diese innert Monatsfrist eröffnet. Alle an der Erbschaft Beteiligten erhalten eine Kopie der eröffneten Verfügungen.
Wenn in einem Testament oder Erbvertrag ein Willensvollstrecker bestimmt ist, obliegt diesem die Nachlassregelung/Erbteilung, in Absprache mit den Erben. Als Willensvollstrecker kann die Erbschaftsbehörde eingesetzt werden oder ein Treuhandbüro, ein Rechtsanwalt, eine Bank oder irgendeine Privatperson, die in der Lage ist, ein solches Mandat auszuüben.

lic. iur. Sara Brandon-Kaufmann Rechtsanwältin LL.M., hat die Zulassung, vor allen Behörden und Gerichten in der Schweiz.

Als Rechtsanwältin und Juristin löse ich seit zwanzig Jahren alltägliche und komplexe Fälle. Ich helfe Ihnen gern beim Analysieren des Kernproblems. Reden Sie über Ihre Probleme, formulieren Sie Ihre Fragen und lassen Sie sich frühzeitig beraten.
Allgemeinpraktikerin mit Schwergewicht im Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht: Stiftungsrecht, Pensionskassen und berufliche Vorsorge, AHV-Beitragsrecht, Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Versicherungsrecht und Vertragsrecht.
Sara Kaufmann ist in Zürich-Wipkingen geboren und aufgewachsen. Nach der Maturität studierte sie an der Universität Zürich. Als Juristin arbeitete sie im Kanton Zürich, wo sie auch das Anwaltspatent erworben hat.
AUSBILDUNG:

2013 Master of Laws (LL.M.) UBC
2005 Leader Führungsausbildung in Zürich
2001 Erwerb des Rechtsanwaltspatents des Kantons Zürich
1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich
1988 Maturität Typus D an der Kantonsschule Stadelhofen Zürich

BERUFSTÄTIGKEIT:

2014-2017 | Rechtsdienst Ausgleichskasse der SVA Zürich (Beitragsrecht, Berechnung und die Auszahlung von AHV/IV-Leistungen, Ergänzungsleistungen und Vermögensverzehr)

2008-2011 | Rechtsdienst der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (Arbeitgeberhaftung, AHV-Beiträge, Organhaftung für nicht bezahlte AHV-Beiträge, Rückerstattungs- und Erlassverfahren, Zahlungsvereinbarung, Gesuch um Ratenzahlung/Stundungen der Beiträge)

2005-2006 | Zürcher Kantonalbank (Ausbildung für Pensionskassen-Geschäftsführung, Organe & Stiftungsräte)

2004-2006 | Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich (Pensionskassen Aufsicht)

2003 | Wirtschaftsanwaltskanzlei Zürich (Zivilrecht, Unternehmensrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Asset Recovery, Rechtshilfeverfahren und Internationale Schiedsgerichtsbarkei)

2001-2003 | Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich ( Wirtschaftsdelikte & Geldwäschereiverfahren)
1997-2001 | Bezirksgericht Zürich (Erbschaftssachen, Eheschutz, Arbeitsgericht, Konkurs und Nachlass)

1996 | Direktion der Justiz und des Innern -> Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich
MITGLIEDSCHAFT:
Schweizerischer Anwaltsverband SAV/FSA
(Swiss Bar Association) www.sav-fsa.ch

Zürcher Anwaltsverband (Zurich Bar Association www.zav.ch)
Demokratische Juristinnen und Juristen Zürich (DJZ www.djz.ch)
Eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Zürich ( Obergericht des Kantons Zürich )
Eingetragen im kantonalen Anwaltsregister durch Beschluss der Aufsichtskommission
über die Anwältinnen und Anwälte.



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