Archiv des Autors: anwaltskanzlei-zuerich-rechtsberatung-anwalt-fuer
Kinder Soziale Sicherheit
Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in der Schweiz haben als nicht erwerbstätige versicherte Personen oder als unmündige Familienangehörige versicherter Eltern abgeleitete oder eigene Sozialversicherungsrechte und Leistungsansprüche. Weiterlesen
Anwalt / Anwältin für Patientenrechte Schweiz
Patientinnen und Patienten haben das Recht, klar und angemessen über ihren Gesundheitszustand, die geplanten Untersuchungen und Behandlungen, Weiterlesen
Vormundschaft für die Eltern
Vormundschaft für die Eltern
Die Beistandschaft ermöglicht die behördlich angeordnete rechtliche Vertretung einer urteilsunfähigen und damit handlungsunfähigen volljährigen Person (Art. 16, 17 ZGB).
Vormundschaft und Sorgerecht für Kinder
Steht ein Kind nicht unter elterlicher Sorge, weil den Eltern das Sorgerecht von der Kindesschutzbehörde entzogen wurde (Art. 311 und 312 ZGB), muss dem Kind ein Vormund bestellt werden (Art. 327a ZGB). Weiterlesen
Unterhaltsverträge KESB Zürich
Der Kindesunterhalt wird durch die Pflege und Erziehung der Eltern sowie durch deren Geldzahlung geleistet (Art. 276 ZGB). Der Unterhalt kann in einem Vertrag geregelt werden. Zwingend ist das aber nicht. Weiterlesen
Obhut: Schutz, Pflege und Aufsicht
Obhut: Schutz, Pflege und Aufsicht
Die elterliche Obhut ist die Befugnis, mit dem Kind zusammen zu wohnen,
mit ihm in häuslicher Gemeinschaft zu leben und sich um die alltäglichen Belange des Kindes zu kümmern. Wenn das Kind ganz überwiegend bei einem Elternteil wohnt, spricht man von alleiniger Obhut.
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Elterliches Sorgerecht
Das Ziel, der Grund und der Inhalt der elterlichen Sorge ist immer das Wohl des Kindes. Die elterliche Sorge muss dem Wohl des Kindes dienen. Solange die Kinder minderjährig sind, stehen sie gewöhnlich unter der gemeinsamen elterlichen Sorge von Vater und Mutter (Art. 296 ZGB). Weiterlesen
Psychiatrie Zwangs-Behandlung und -Medikation – Fürsorgerische Unterbringung
In der Schweiz kann eine Person gegen ihren Willen zur Behand-lung und Betreuung in eine Weiterlesen
Anwalt / Anwältin für Berufshaftpflichtversicherung Schweiz
Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Form der Vermögensschadenhaftpflicht. Selbständige und Gewerbetreibende schützen sich mit dieser Versicherung vor Vermögensschäden, die sie Dritten durch ihre berufliche Tätigkeit zufügen können.
Im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung gibt es bestimmte Mindestanforderungen, die private Versicherungsgesellschaften zu erfüllen haben.
Die Risiken unterscheiden sich stark von Branche zu Branche. Daher ist vor Versicherungsabschluss eine genaue Risikoanalyse ratsam.
Für einige Berufe ist eine Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
Kollektivgesellschaft gründen
Kollektivgesellschaft gründen
Stiftungsrecht und Grundlagen
Stiftungsrecht und Grundlagen
Vereinsrecht und Gründung von Vereinen
Vereinsrecht und Gründung von Vereinen
Gründung einer Genossenschaft
Gründung einer Genossenschaft
Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Gründung einer Aktiengesellschaft AG
Gründung einer Aktiengesellschaft AG
Gleichgeschlechtliche Paare
Die gemeinschaftliche Adoption eines fremden Kindes bleibt ausschliesslich – und auch nach dem 1. Januar 2018 – heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten.
Adoption und vertrauliche Geburt
In der Schweiz werden jedes Jahr etwa 30 in der Schweiz geborene Kinder zur Adoption freigegeben.
Für Frauen in Not gibt es in der Schweiz die vertrauliche Geburt. Im Universitätsspital Zürich werden pro Jahr bis zu zwei Kinder vertraulich geboren.
Die anonyme Geburt ist in der Schweiz dagegen nicht zulässig. Der Anspruch des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung und der Anspruch des Staates auf vollumfängliche Dokumentierung stehen der anonymen Geburt entgegen.
Bei der vertraulichen Geburt wir die Mutter spitalintern unter einem Pseudonym registriert. Die Frau muss ihre Personalien bei der Geburt zwar bekannt geben, sie kann aber gleichzeitig verlangen, dass das Spital ihre Angaben vertraulich behandelt.
Der Bundesrat hat sich im Bericht vom 12. Oktober 2016 zur besseren Unterstützung für Frauen in Not und verletzliche Familien zur vertraulichen Geburt positiv geäussert (Bericht des Bundesrates zum Postulat Maury Pasquier (13.4189):
„Der Bundesrat begrüsst die Vorreiter-Funktion einiger Spitäler, welche sich aktiv darum bemühen, weitere Verbesserungen einzuführen. Dazu gehören insbesondere Vereinbarungen mit den obligatorischen Krankenversicherern, wodurch sichergestellt wird, dass bei einer vertraulichen Geburt auch bezüglich der Leistungsabrechnung die Geheimhaltung der Personalien der Mutter bestmöglich gewahrt wird. Aber auch die Anbringung des Hinweises ‚vertrauliche Geburt‘ auf der Geburtsmeldung an die Zivilstandsbehörden erachtet der Bundesrat als zweckmässig. Sie ermöglicht auch auf Seiten der Zivilstandsbehörden entsprechende Vorkehrungen zur Wahrung der Vertraulichkeit der Personalien der Mutter.“
Anwalt / Anwältin für Kindsentführung – Kindesentführung durch einen Elternteil
Eine Kindesentführung liegt vor, wenn das Recht einer Person über den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen durch ein Verbringen oder Zurückhalten im Ausland verletzt wird.
Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE; SR 211.222.32)
Das Gesetz hat die Dauer der Rückführungsverfahren mit der Reduktion auf zwei Gerichtsinstanzen entscheidend verkürzt. Kinder verfügen über eine eigene Vertretung und gütliche Lösungen werden durch Vermittlung und Mediation gefördert. Die für alle Beteiligten, insbesondere für die Kinder, belastenden Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckungen kön-nen auf diese Weise verhindert, beschleunigt oder zumindest für die Kinder schonender gestaltet werden.
Sind Schweizer Staatsagehörige betroffen, werden diese durch die Konsularische Direktion des eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beraten und unterstützt.
Die Schweiz hat verschiedene internationale Übereinkommen unterzeichnet, welche die Lösung solcher internationaler Familienkonflikte erleichtern.
Anwalt / Anwältin für Ehevertrag Gütertrennung Zürich Schweiz
Bei der Gütertrennung gibt es keine gemeinsamen Güter oder Schulden. Ehefrau und Ehemann bleiben Eigentümerin bzw. Eigentümer der eigenen Güter und verwaltet sie selbst. Entsprechend gibt es bei Beendigung der Ehe auch keine Aufteilung. Die Gütertrennung kann von den Eheleuten durch einen Ehevertrag festgelegt werden. Ein Ehevertrag muss von einer Notarin oder einem Notar beurkundet werden.
Eine güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgt bei:
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Scheidung oder Trennung,
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Tod eines Ehegatten,
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Vereinbarung eines anderen Güterstandes,
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Ungültigerklärung der Ehe.
