Adoption und vertrauliche Geburt

In der Schweiz werden jedes Jahr etwa 30 in der Schweiz geborene Kinder zur Adoption freigegeben.

Für Frauen in Not gibt es in der Schweiz die vertrauliche Geburt. Im Universitätsspital Zürich werden pro Jahr bis zu zwei Kinder vertraulich geboren.

Die anonyme Geburt ist in der Schweiz dagegen nicht zulässig. Der Anspruch des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung und der Anspruch des Staates auf vollumfängliche Dokumentierung stehen der anonymen Geburt entgegen.

Bei der vertraulichen Geburt wir die Mutter spitalintern unter einem Pseudonym registriert. Die Frau muss ihre Personalien bei der Geburt zwar bekannt geben, sie kann aber gleichzeitig verlangen, dass das Spital ihre Angaben vertraulich behandelt.

Der Bundesrat hat sich im Bericht vom 12. Oktober 2016 zur besseren Unterstützung für Frauen in Not und verletzliche Familien zur vertraulichen Geburt positiv geäussert (Bericht des Bundesrates zum Postulat Maury Pasquier (13.4189):

„Der Bundesrat begrüsst die Vorreiter-Funktion einiger Spitäler, welche sich aktiv darum bemühen, weitere Verbesserungen einzuführen. Dazu gehören insbesondere Vereinbarungen mit den obligatorischen Krankenversicherern, wodurch sichergestellt wird, dass bei einer vertraulichen Geburt auch bezüglich der Leistungsabrechnung die Geheimhaltung der Personalien der Mutter bestmöglich gewahrt wird. Aber auch die Anbringung des Hinweises ‚vertrauliche Geburt‘ auf der Geburtsmeldung an die Zivilstandsbehörden erachtet der Bundesrat als zweckmässig. Sie ermöglicht auch auf Seiten der Zivilstandsbehörden entsprechende Vorkehrungen zur Wahrung der Vertraulichkeit der Personalien der Mutter.“

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