Anwalt / Anwältin für Kindsentführung – Kindesentführung durch einen Elternteil

Eine Kindesentführung liegt vor, wenn das Recht einer Person über den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen durch ein Verbringen oder Zurückhalten im Ausland verletzt wird.

Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE; SR 211.222.32)

Das Gesetz hat die Dauer der Rückführungsverfahren mit der Reduktion auf zwei Gerichtsinstanzen entscheidend verkürzt. Kinder verfügen über eine eigene Vertretung und gütliche Lösungen werden durch Vermittlung und Mediation gefördert. Die für alle Beteiligten, insbesondere für die Kinder, belastenden Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckungen kön-nen auf diese Weise verhindert, beschleunigt oder zumindest für die Kinder schonender gestaltet werden.

Sind Schweizer Staatsagehörige betroffen, werden diese durch die Konsularische Direktion des eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beraten und unterstützt.

Die Schweiz hat verschiedene internationale Übereinkommen unterzeichnet, welche die Lösung solcher internationaler Familienkonflikte erleichtern.


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