Schlagwort-Archive: Fachanwalt / Fachanwältin für Sozialversicherungsrecht Zürich





lic. iur. Sara Brandon-Kaufmann Rechtsanwältin LL.M., hat die Zulassung, vor allen Behörden und Gerichten in der Schweiz.

Anwalt / Anwältin für Sozialversicherungsrecht Schweiz – Zürich, Aargau, Bern, Basel, Zug, Luzern, St.Gallen, Schwyz usw.

Das schweizerische Sozialversicherungssystem wirkt in fünf Bereichen:
Vorsorge bei Alter, Tod der versorgenden Person, Invalidität

Schutz vor den Folgen bei Krankheit und Unfall (KVG, UVG)
Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EO)
Vorsorge bei Verlust der Arbeit (ALV)
Gewährleisten von Familienzulagen (FZG)

Beiträge an die Sozialversicherungen:
Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung werden zusammen mit den Beiträgen an die AHV/IV/EO durch die Ausgleichskassen erhoben. Arbeitgeber sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzuführen.

Die Arbeitgeberfirma zieht wie bei der AHV/IV/EO die Hälfte des Beitrages vom Lohn der Arbeitnehmenden ab und leitet diese zusammen mit dem eigenen Beitrag periodisch an die Ausgleichkasse weiter. Werden keine Beiträge abgezogen oder werden die abgezogenen Beiträge nicht an die Ausgleichskasse weitergeleitet, dann werden die Beiträge im Nachhinein eingefordert und dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin droht gegebenenfalls ein Strafverfahren.

Ein Arbeitgeber, welcher die Beiträge nicht bezahlt, macht sich nach Artikel 87 AHVG nur strafbar, wenn er gleichzeitig die Ausgleichskasse täuscht bzw. wenn er die abgezogenen Beiträge anderweitig einsetzt (BGE 89 IV 167, BGE 117 IV 78).

Weiterlesen