Archiv der Kategorie: Unfallversicherung (UV)
Unfallversicherung bei unbezahltem Urlaub
Bei unbezahltem Urlaub kann der Versicherungsschutz ab dem 31. Tag nach dem letzten Arbeitstag (wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche gearbeitet haben) durch eine Abredeversicherung für längstens sechs Monate verlängert werden (Art. 3 Abs. 3 UVG). Weiterlesen
Unfallversicherung bei zwei Arbeitgebern
Wenn ein gegen Unfall versicherter Arbeitnehmer bei mehreren Firmen beschäftigt ist und einen Berufsunfall erleidet, wird die Unfallversicherung derjenigen Arbeitgeberin leistungspflichtig, in deren Dienst die versicherte Person verunfallte (Art. 99 Abs. 1 UVV).
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Unfallversicherung bei Kündigung
Die Unfalldeckung dauert an bis zum 31. Tag nach dem letzten Tag mit Lohnanspruch (Nachdeckung). Weiterlesen
Unfallversicherung im Pflegeheim
Bei einem Nichtberufsunfall eines Pflegeheimpensionärs sind die Unfallkosten nach KVG gedeckt (Art. 8 Abs. 2 KVG).
Unfallversicherung im Ausland
Unfallversicherung im Ausland