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Berufliche Vorsorge Auffangeinrichtung
Die Stiftung Auffangeinrichtung ist eine nationale Vorsorgeeinrichtung des Bundes. Sie ist für die Durchführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge und den Anschluss von Arbeitgebenden und Einzelpersonen zuständig. Weiterlesen
Berufliche Vorsorge Pensionskasse
Die ersten Pensionskassen wurden in der Schweiz um 1900 von einzelnen Kantonen und danach vom Bund errichtet.
Berufliche Vorsorge Beiträge
Die Pensionskassen finanzieren ihre reglementarischen Rentenleistungen über Beiträge. Weiterlesen
Berufliche Vorsorge Abzüge
Die Pensionskasse legt die Beitragspflicht reglementarisch fest. Aus dem Reglement muss die Höhe der Beiträge der Arbeitgeberin und die Höhe der Beiträge der Arbeitnehmenden hervorgehen (Art. 66 BVG). Weiterlesen
Berufliche Vorsorge Versicherungen
Arbeitgebende sind verpflichtet, eine für die berufliche Vorsorge registrierte Pensionskasse zu errichten oder sich einer Sammelstiftung oder Gemeinschaftseinrichtung anzuschliessen (Art. 11 BVG).
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Berufliche Vorsorge (BV)
Die berufliche Vorsorge ist die zweite Säule der drei Säulen der Sozialen Sicherheit in der Schweiz.
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Anwalt / Anwältin für Schadenersatz und Genugtuung bei Körperverletzung (Schmerzensgeld) Zürich Schweiz
Die Opfer und ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine Entschädigung für den erlittenen Schaden infolge Beeinträchtigung oder Tod des Opfers. Sie haben ebenfalls Anspruch auf eine Genugtuung, wenn die Schwere der Beeinträchtigung und die besonderen Umstände es rechtfertigen. Zuständig ist der Kanton, in welchem die Straftat begangen worden ist.
Die Genugtuung im Sinne des OHG ist ein von der öffentlichen Hand finanzierter Solidaritätsbeitrag zur Anerkennung des vom Opfer erfahrenen Leides. Sie stellt keine Kompensation in der Höhe des erlittenen Leides dar, sondern eine Anerkennung des immateriellen Schadens und der schwierigen Situation des Opfers und seiner Angehörigen.
Sind alle opferhilferechtlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Genugtuung (Art. 22 Abs. 1 OHG und Randziffer (Rz.) 13).
Wenn das erlittene körperliche und seelische Leiden gravierend ist, kann man zusätzlich zum Schadenersatz eine Genugtuung fordern. Sie soll eine finanzielle Wiedergutmachung sein und den erlittenen Schmerz aufwiegen.
Schmerzensgeld:
Wer bei einem Unfall unverschuldet verletzt wird, hat Anrecht auf Schmerzensgeld, das in der Schweiz in der juristischen Sprache Genugtuung heisst
Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Prüfungsrecht Schweiz ( Zürich, Basel, Bern, Winterthur, St.Gallen, Biel, Uster, Luzern, Zug, Freiburg, Schaffhausen, Aarau, Schwyz)
Prüfungsrecht Schweiz Weiterlesen
Lehrpersonalgesetz (LPG)
Die Anstellung als Lehrperson setzt insbesondere die Zulassung zum Schuldienst gemäss den gesetzlichen Bestimmungen über die Lehrerbildung und jene als Schulleiterin oder als Schulleiter eine entsprechende Ausbildung voraus.
Volksschulverordnung (VSV)
Volksschulverordnung (VSV)
Anwaltliche Beratung & Vertretung: Schulrecht Schweiz Zürich, Basel, Bern, Winterthur, St.Gallen, Biel, Uster, Luzern, Zug, Freiburg, Schaffhausen, Aarau, Schwyz
Schulrecht: Um Verwaltungsbeschwerde führen zu können, ist zunächst zwingend eine anfechtbare Verfügung zu erwirken.
Anwalt / Anwältin für Mobbing in der Schule
Mobbing (auch Bullying genannt) bezeichnet ein soziales Phänomen, bei dem ein Täter alleine oder in einer Gruppe ein einzelnes unterlegenes Opfer oder eine unterlegene Gruppe wiederholt über einen längeren Zeitraum absichtlich versucht zu schädigen. Das Opfer ist dabei unterlegen, kann sich kaum wehren und wird über einen längeren Zeitraum schikaniert.
Studienrecht
Studienrecht
Anwalt / Anwältin für Zollrecht und Einfuhr in die Schweiz
Das Zollrecht umfasst im Wesentlichen das Zollgesetz vom 18. März 2005, die Zollverordnung, die Zollverordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements sowie die Zollverordnung der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Das Zollgesetz regelt:
die Überwachung und Kontrolle des Personen- und Warenverkehrs über die Zollgrenze hinweg;
die Erhebung von Zöllen;
die Erhebung von Zöllen gemäß den nicht zollrechtlichen Bundesgesetzen, soweit dies in der Verantwortung der Zollverwaltung liegt;
die Durchsetzung von nicht zollrechtlichen Bundesverordnungen und die Erfüllung von Aufgaben, soweit diese der Zollverwaltung obliegen.
Handelsrecht
Handelsrecht
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Baubewilligungsverfahren
Baubewilligungsverfahren
Grundstücksrecht
Grundstücksrecht
Wohnrecht
Wohnrecht
Denkmalschutz
Denkmalschutz
