Krankenversicherung kündigen

Am besten überprüfen Sie die Versicherungsbedingungen für Ihre
Zusatzversicherungen einzeln pro versicherte Person und Zusatzversicherung
anhand der Laufzeit der Police und den Kündigungsfristen, sowie den
Vertragsbedingungen pro Art der Zusatzversicherung.

Die Kündigung muss pro Police resp. pro Zusatzversicherung erfolgen.
Allenfalls haben Sie resp. Ihr Versicherungsberater für die verschiedenen
Zusatzversicherungen auch unterschiedliche Laufzeiten und
Kündigungsfristen vereinbart.

Die Prämienerhöhung ist ein Kündigungsgrund. Beachten Sie, dass die Kündigungsfristen zwischen KVG-Obligatorium und VVG-Zusatzversicherungen unterschiedlich sein können:

Bei den Zusatzversicherungen muss auch in diesem Fall gemäss
den Fristen in den Vertragsbedingungen für die entsprechende
Zusatzversicherung gekündigt werden. Grundsätzlich müssen die Versicherer
die Erhöhung bei den Zusatzversicherungen rechtzeitig mitteilen und Sie
haben dann 30 Tage Zeit ab Datum der Mitteilung für die Kündigung.

Im Kündigungsschreiben an die Krankenkasse müssen Sie die
Zusatzversicherungen einzeln aufführen, welche Sie innert Frist kündigen möchten.

Im Leistungsfall resp. im Schadenfall können Sie ausserterminlich kündigen. Die Krankenkasse hat dazu in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen Bestimmungen, die Sie einhalten müssen.

Der Schadenfall resp. der Leistungsfall muss eine Leistungspflicht genau derjenigen Zusatzversicherung auslösen, welche Sie ausserterminlich kündigen wollen.


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