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Mutterschaftsversicherung für Selbständigerwerbende

Anspruchsberechtigt für eine Mutterschaftsentschädigung nach Art. 16b EOG sind Mütter, die in den letzten 9 Monaten vor der Geburt obligatorisch in der AHV versichert waren und in dieser Zeit mindestens 5 Monate lang erwerbstätig waren.

Selbständigerwerbende Mütter, die in der Schweiz arbeiten, sind obligatorisch in der AHV versichert und somit anspruchsberechtigt. Weiterlesen

Mutterschaftsentschädigung (Müttergeld)

Die Bestimmungen über die Mutterschaftsentschädigung sind seit 1. Juli 2005 in Kraft. Das Schweizer Stimmvolk hat die Einführung einer Mutterschaftsentschädigung am 26. Setpember 2004 bejaht. Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf einen während 14 Wochen entschädigten Mutterschaftsurlaub. Weiterlesen

Prämienverbilligung bei Umzug

Im Kanton Zürich ist die SVA Zürich für die Durchführung der Prämienverbilligung zuständig (§ 19 des Kantonalen Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz).

Bei einem Umzug innerhalb des Kantons Zürich und innerhalb der gleichen Prämienregion ohne Wechsel des Krankenversicherers, bleibt die Meldung der Gemeinde resp. der neuen Gemeinde für Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung aufrecht.

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Prämienverbilligung für Lehrlinge

Bis zum vollendeten 18. Altersjahr sind im Kanton Zürich für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse die Steuerwerte (steuerbares Einkommen und steuerbares Vermögen) der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils oder Obhutsberechtigten massgebend (§ 11 Abs. 2 des Kantonalen Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz).  Weiterlesen