Anwalt / Anwältin für Namensänderung / Namensrecht Zürich Schweiz / Namenserklärung / Namensänderung Scheidung / Geschlechtsidentität

Namensänderung:
Gemäss Art. 30 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) kann einer Person die Änderung des Namens bewilligt werden, wenn achtenswerte Gründe vorliegen. Der blosse Wille, den Namen zu ändern genügt nicht. Es sind verständliche, nachvollziehbare und überzeugende Gründe anzuführen. Die Begründung darf weder rechtswidrig noch missbräuchlich oder sittenwidrig sein. Die angegebenen Gründe sind vom Gesuchsteller zu belegen.
Seit dem 1.1.2013 behalten die Eheleute ihren Namen. Sie können sich aber für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden: für den Ledignamen der Frau oder für den Ledignamen des Mannes. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft haben eintragen lassen. Die Änderung Ihres Namens müssen Sie den Behörden, dem Arbeitgeber, der Steuerverwaltung, der Bank, den, Versicherungen etc. melden.
Zurück zum Ledignamen:
Die Namensänderung ist zu unterscheiden von der Namenserklärung. Möchten Sie zum Beispiel von Ihrem jetzigen Familiennamen zu Ihrem Ledignamen zurückkehren, können Sie diese Änderung ohne Angabe von Gründen auf dem Zivilstandsamt vornehmen lassen.
Namenserklärung:
Eine Namenserklärung können Sie in jedem schweizerischen Zivilstandsamt abgeben. Für die Abgabe der Namenserklärung müssen Sie persönlich erscheinen und sich ausweisen (Pass oder Identitätskarte).
Namensänderung beantragen in Bezug auf die Geschlechtsidentität:
Der Vorname einer Person kann mittels eines Namensänderungsverfahrens an die Geschlechtsidentität angepasst werden.
Weist der Familienname oder ein Zwischenname eine geschlechtsspezifische Endung auf, können auch diese Namensteile geändert werden z.B. Namen aus Ländern, bei denen die Endung männliche oder weibliche Formen aufweisen. Personen, welche sich mit keinem Geschlecht oder beiden Geschlechtern identifizieren, können einen geschlechtsneutralen Namen oder mehrere  unterschiedliche geschlechtsspezifische Vornamen wählen.

 

lic. iur. Sara Brandon-Kaufmann Rechtsanwältin LL.M., hat die Zulassung, vor allen Behörden und Gerichten in der Schweiz.

Als Rechtsanwältin und Juristin löse ich seit zwanzig Jahren alltägliche und komplexe Fälle. Ich helfe Ihnen gern beim Analysieren des Kernproblems. Reden Sie über Ihre Probleme, formulieren Sie Ihre Fragen und lassen Sie sich frühzeitig beraten.
Allgemeinpraktikerin mit Schwergewicht im Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht: Stiftungsrecht, Pensionskassen und berufliche Vorsorge, AHV-Beitragsrecht, Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Versicherungsrecht und Vertragsrecht.
Sara Kaufmann ist in Zürich-Wipkingen geboren und aufgewachsen. Nach der Maturität studierte sie an der Universität Zürich. Als Juristin arbeitete sie im Kanton Zürich, wo sie auch das Anwaltspatent erworben hat.
AUSBILDUNG:

2013 Master of Laws (LL.M.) UBC
2005 Leader Führungsausbildung in Zürich
2001 Erwerb des Rechtsanwaltspatents des Kantons Zürich
1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich
1988 Maturität Typus D an der Kantonsschule Stadelhofen Zürich

BERUFSTÄTIGKEIT:

2014-2017 | Rechtsdienst Ausgleichskasse der SVA Zürich (Beitragsrecht, Berechnung und die Auszahlung von AHV/IV-Leistungen, Ergänzungsleistungen und Vermögensverzehr)

2008-2011 | Rechtsdienst der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (Arbeitgeberhaftung, AHV-Beiträge, Organhaftung für nicht bezahlte AHV-Beiträge, Rückerstattungs- und Erlassverfahren, Zahlungsvereinbarung, Gesuch um Ratenzahlung/Stundungen der Beiträge)

2005-2006 | Zürcher Kantonalbank (Ausbildung für Pensionskassen-Geschäftsführung, Organe & Stiftungsräte)

2004-2006 | Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich (Pensionskassen Aufsicht)

2003 | Wirtschaftsanwaltskanzlei Zürich (Zivilrecht, Unternehmensrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Asset Recovery, Rechtshilfeverfahren und Internationale Schiedsgerichtsbarkei)

2001-2003 | Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich ( Wirtschaftsdelikte & Geldwäschereiverfahren)
1997-2001 | Bezirksgericht Zürich (Erbschaftssachen, Eheschutz, Arbeitsgericht, Konkurs und Nachlass)

1996 | Direktion der Justiz und des Innern -> Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich
MITGLIEDSCHAFT:
Schweizerischer Anwaltsverband SAV/FSA
(Swiss Bar Association) www.sav-fsa.ch

Zürcher Anwaltsverband (Zurich Bar Association www.zav.ch)
Demokratische Juristinnen und Juristen Zürich (DJZ www.djz.ch)
Eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Zürich ( Obergericht des Kantons Zürich )
Eingetragen im kantonalen Anwaltsregister durch Beschluss der Aufsichtskommission
über die Anwältinnen und Anwälte.




Als Rechtsanwältin löse ich seit zwanzig Jahren komplexe Fälle.
Haben Sie Fragen ? Ihre Anfrage ist unverbindlich und löst keine Kosten aus.
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Beratung in Einzelfragen und Bearbeiten komplexer Fälle; Vertretung vor Gericht und Verwaltungsbehörden.
Kanton Zürich: Winterthur, Uster, Dübendorf, Dietikon, Wetzikon, Wädenswil, Horgen, Bülach, Opfikon, Kloten, Adliswil, Schlieren, Volketswil, Regensdorf, Thalwil, Illnau-Effretikon, Wallisellen, Stäfa, Küsnacht (ZH), Meilen, Richterswil, Zollikon, Affoltern am Albis, Rüti (ZH), Pfäffikon, Bassersdorf, Männedorf, Flughafen Zürich. Stadt-Zürich: Bahnhofstrasse, Enge, Seefeld, Hauptbahnhof HB, Paradeplatz, Prime Tower, Schlieren, Oerlikon, Beschwerde, Rechtsmittel, Rekurs, Berufung, Anfechten. Kanton Aargau, Aarau, Wettingen, Baden, Wohlen, Oftringen, Rheinfelden, Zofingen, Brugg Schwyz: Freienbach, Einsiedeln, Küssnacht, Kanton Zug: Baar, Cham, Luzern: Emmen Emmenbrücke, Kriens. Herisau Appenzell Stans Sarnen Freiburg. St. Gallen: Rapperswil-Jona , Wil, Gossau, Uzwil, Buchs SG. Thurgau: Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon. Kanton Bern: Biel/Bienne, Thun, Köniz, Ostermundigen, Burgdorf, Steffisburg, Langenthal, Lyss, Muri bei Bern, Spiez, Kanton Solothurn: Olten Basel: Riehen, Laufen, Liestal, Sissach, Schaffhausen. Graubünden: Chur, Davos, Landquart, Domat/Ems, St. Moritz, Glarus Kanton Wallis: Brig-Glis, Visp, Sierre, Sion