AHV Rente Berechnung

Die Rentenberechnung hängt von mehreren Kennzahlen ab (Art. 29bis AHVG):

  • Anzahl Beitragsjahre
  • Höhe des Einkommens
  • Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften

Die anwendbare Rentenskala ergibt sich aus der Anzahl Beitragsjahre resp. bestehenden Beitragslücken. Die Rentenhöhe hängt nach der Ermittlung der anwendbaren Rentenskala vom durchschnittlichen Jahreseinkommen ab.

Die Beitragsdauer ist vollständig, wenn eine Person gleich viele Beitragsjahre aufweist wie ihr Jahrgang (Art. 29ter AHVG).

Das für die Rentenberechnung massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen setzt sich aus dem Erwerbseinkommen, den Erziehungsgutschriften und den Betreuungsgutschriften zusammen (Art. 29quater AHVG).

Eine zusätzliche Beschränkung ist, dass die Rente selbst bei lückenloser Einzahlung aller Beiträge (Skala 44) sowie nach jahrelang erziehltem höchtsmöglichen Einkommen, maximal 2’350 Franken pro Monat beträgt: Die Maximalrente darf nämlich nicht mehr als doppelt so hoch sein, wie die Mindestrente (Art. 34 Abs. 3 AHVG; Stand seit 2015-2017).

Für Ehepaare kommt Art. 35 AHVG zur Anwendung: Die Summe beider Einzelrenten eines Ehepaares beträgt in jedem Fall maximal 150 Prozent von 2’350 Franken pro Monat (Stand seit 2015-2017); also erhält ein Ehepaar seit 2015 maximal 3’525 Franken pro Monat.

Nur, wer während der gesamten Beitragszeit durchschnittlich 84’600 Franken und mehr verdiente (Stand seit 2015-2017) und gleichzeitig keine Beitragslücke aufweist, erhält die maximale Vollrente.


Als Rechtsanwältin löse ich seit zwanzig Jahren komplexe Fälle.
Haben Sie Fragen ? Ihre Anfrage ist unverbindlich und löst keine Kosten aus.
.
.
Beratung in Einzelfragen und Bearbeiten komplexer Fälle; Vertretung vor Gericht und Verwaltungsbehörden.
Kanton Zürich: Winterthur, Uster, Dübendorf, Dietikon, Wetzikon, Wädenswil, Horgen, Bülach, Opfikon, Kloten, Adliswil, Schlieren, Volketswil, Regensdorf, Thalwil, Illnau-Effretikon, Wallisellen, Stäfa, Küsnacht (ZH), Meilen, Richterswil, Zollikon, Affoltern am Albis, Rüti (ZH), Pfäffikon, Bassersdorf, Männedorf, Flughafen Zürich. Stadt-Zürich: Bahnhofstrasse, Enge, Seefeld, Hauptbahnhof HB, Paradeplatz, Prime Tower, Schlieren, Oerlikon, Beschwerde, Rechtsmittel, Rekurs, Berufung, Anfechten. Kanton Aargau, Aarau, Wettingen, Baden, Wohlen, Oftringen, Rheinfelden, Zofingen, Brugg Schwyz: Freienbach, Einsiedeln, Küssnacht, Kanton Zug: Baar, Cham, Luzern: Emmen Emmenbrücke, Kriens. Herisau Appenzell Stans Sarnen Freiburg. St. Gallen: Rapperswil-Jona , Wil, Gossau, Uzwil, Buchs SG. Thurgau: Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon. Kanton Bern: Biel/Bienne, Thun, Köniz, Ostermundigen, Burgdorf, Steffisburg, Langenthal, Lyss, Muri bei Bern, Spiez, Kanton Solothurn: Olten Basel: Riehen, Laufen, Liestal, Sissach, Schaffhausen. Graubünden: Chur, Davos, Landquart, Domat/Ems, St. Moritz, Glarus Kanton Wallis: Brig-Glis, Visp, Sierre, Sion