Archiv der Kategorie: Verwaltungsrecht

Anwalt / Anwältin für Schulrecht Kanton Genf (Bildungsrecht), Genève, Vernier, Lancy, Meyrin, Carouge, Onex, Thônex, Versoix, Chêne-Bougeries, Le Grand-Saconnex usw.

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Anwalt / Anwältin für Schulrecht Lausanne Kanton Waadt Vaud (Bildungsrecht) Yverdon-les-Bains, Montreux, Nyon, Renens, Vevey, Pully, Morges usw.


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Anwalt / Anwältin für erleichterte Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation

Erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration Weiterlesen

Anwalt / Anwältin für Einbürgerung Zürich (ordentliche und erleichterte einbürgerung)

Einbürgerung Schweiz:
Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Das Schweizer Bürgerrecht kann  Weiterlesen

Anwalt / Anwältin für ( Rekurs / Beschwerde ) gegen Nichtigerklärung einer erleichterten Einbürgerung

Gemäss Art. 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 hat jeder das Recht auf
eine Staatsangehörigkeit. Die Staatsangehörigkeit darf nicht willkürlich entzogen werden.
Nichtigerklärung einer Einbürgerung und Entzug des Schweizer Bürgerrechtes. Nach Art. 36  des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz, BüG; SR 141.0) kann eine Einbürgerung bis acht Jahre nach erfolgter Einbürgerung nichtig erklärt werden.
Die Nichtigerklärung der Einbürgerung kann beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb von
dreissig Tagen nach der Zustellung des Entscheids angefochten werden. Weiterlesen

Anwalt / Anwältin für Schulrecht Kanton Tessin (Bildungsrecht Ticino) Lugano, Bellinzona, Locarno, Mendrisio, Chiasso, Minusio, Capriasca usw.

 
Im Kanton Tessin dauert die Sekundarstufe I (Scuola media) vier Jahre. Bei Beginn der Schulpflicht sind die Kinder in der Regel vier Jahre alt. 
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Unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung

Der Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung (Befreiung von Prozesskosten und Vorschüssen) und unentgeltlichen Rechtsbeistand (Befreiung von Kosten für anwaltliche Vertretung) ist in der Bundesverfassung als Verfahrensgarantie verankert (Art. 29 Abs. 3 BV): Weiterlesen

Opferhilfe Entschädigungen, Vorschüsse und Genugtuungen nach Opferhilfegesetz OHG

Opferhilfe Entschädigungen, Vorschüsse und Genugtuungen nach Opferhilfegesetz OHG

Anwalt / Anwältin für Lehrer-Haftpflichtversicherung – Schulrecht – Studierende – Lehrer – Schulleitungen

Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber, bei den Volksschullehrpersonen also die Gemeinde, für Schäden, die die Lehrperson in Ausübung ihres Amtes Dritten ,beispielsweise einer Schülerin oder einem Schüler oder den Eltern, widerrechtlichzufügt. Bei grobfahrlässigem Verhalten kann die Gemeinde allerdings auf die Lehrperson zurückgreifen (Regress).
Solche Fälle sind zwar sehr selten, können aber auch sehr teuer werden. Je nach Beurteilung des Gerichts, kann die Haftpflichtversicherung der Gemeinde Regress nehmen und einen Teil der Kosten der verantwortlichen Lehrperson weiterverrechnen.

Anwalt / Anwältin für Opferhilfe – Vertretung im Strafverfahren

Vertretung im Strafverfahren und nach Opferhilfegesetz.
Opfer und nahe Angehörige haben im Strafverfahren besondere Rechte.
Ist eine anwaltliche Vertretung notwendig und verfügt das Opfer nicht über die finanziellen Mittel dafür, kann es im Strafverfahren ein Gesuch um unentgeltliche Rechtsvertretung stellen. Wird dieses abgewiesen, kann ein Gesuch bei der Kantonalen Opferhilfestelle gestellt werden.

Strafuntersuchung Schweiz – Polizeiliche Vorladung – Anwalt der ersten Stunde

Jede Person ist berechtigt, bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten. Die Polizei leitet danach das Vorverfahren ein und tätigt die ersten Ermittlungen.  Stellt die Polizei von sich aus Straftaten fest (Offizialdelikte), leitet sie ebenfalls das Vorverfahren ein. Zu Beginn der ersten Einvernahme muss die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Sie darüber informieren, weshalb Sie einvernommen werden, und insbesondere darlegen, was Ihnen zur Last gelegt wird.

Im Strafverfahren steht den Verfahrensparteien das Recht zu, ein Rechtsmittel zu ergreifen und damit jedes Strafurteil an die nächste Instanz weiterzuziehen.

Sie haben das Recht, zu jeder Vernehmung einen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin  hinzuzuziehen.