Archiv der Kategorie: Anwalt für Schulrecht Schweiz. In der ganzen Schweiz tätig – unter anderem in den Regionen Basel, Bern, Aargau, Luzern, St.Gallen, Zug, Frauenfeld und Zürich

In der Schweiz sind die Kantone für das Schulwesen zuständig (Art. 62 Bundesverfassung). Die Kantone müssen für einen ausreichenden Grundschulunterricht sorgen, der allen Kindern offen steht. An den öffentlichen Schulen ist der Unterricht unentgeltlich und obligatorisch.

Anwalt / Anwältin für Schulrecht Kanton Genf (Bildungsrecht), Genève, Vernier, Lancy, Meyrin, Carouge, Onex, Thônex, Versoix, Chêne-Bougeries, Le Grand-Saconnex usw.

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Anwalt / Anwältin für Schulrecht Lausanne Kanton Waadt Vaud (Bildungsrecht) Yverdon-les-Bains, Montreux, Nyon, Renens, Vevey, Pully, Morges usw.


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Anwalt / Anwältin für Schulrecht Kanton Tessin (Bildungsrecht Ticino) Lugano, Bellinzona, Locarno, Mendrisio, Chiasso, Minusio, Capriasca usw.

 
Im Kanton Tessin dauert die Sekundarstufe I (Scuola media) vier Jahre. Bei Beginn der Schulpflicht sind die Kinder in der Regel vier Jahre alt. 
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Anwalt / Anwältin für Lehrer-Haftpflichtversicherung – Schulrecht – Studierende – Lehrer – Schulleitungen

Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber, bei den Volksschullehrpersonen also die Gemeinde, für Schäden, die die Lehrperson in Ausübung ihres Amtes Dritten ,beispielsweise einer Schülerin oder einem Schüler oder den Eltern, widerrechtlichzufügt. Bei grobfahrlässigem Verhalten kann die Gemeinde allerdings auf die Lehrperson zurückgreifen (Regress).
Solche Fälle sind zwar sehr selten, können aber auch sehr teuer werden. Je nach Beurteilung des Gerichts, kann die Haftpflichtversicherung der Gemeinde Regress nehmen und einen Teil der Kosten der verantwortlichen Lehrperson weiterverrechnen.