Archiv der Kategorie: ✓ Anwalt für Strafrecht Schweiz – Beratung in Zürich, Basel, Bern, Zug, Luzern, St. Gallen, Aarau

Vertretung im polizeilichen Ermittlungsverfahren, vor Bezirksaltschaft – Freiwillige und notwendige Verteidigung bzw. Bestellung eines Rechtsbeistands

Die Staatsanwaltschaft darf Zwangsmassnahmen nur anordnen, wenn ein für die konkrete Zwangsmassnahme genügender Tatverdacht besteht. Je nach Eingriffstiefe der Zwangsmassnahme ist die geforderte Intensität unterschiedlich.

Ein Fall notwendiger Verteidigung liegt gemäss Art.130StPO / CH vor,

wenn:

die Untersuchungshaft länger als 10 Tage gedauert hat (lit. a);
eine Freiheitsstrafe von über 1 Jahr oder eine freiheitsentziehende Massnahme droht (lit. b);
die beschuldigte Person wegen ihres körperlichen oder geistigen Zustandes oder aus anderen Gründen ihre Verfahrensinteressen nicht ausreichend wahren kann und die gesetzliche Vertretung dazu nicht in der Lage ist (lit. c);
die Staatsanwaltschaft vor dem erstinstanzlichen Gericht oder dem Berufungsgericht persönlich auftritt (lit. d);

Untersuchungshaft Schweiz / U-Haft / Zwangsmassnahmen

Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind zwei Zwangsmassnahmen im schweizerischen Strafprozessrecht. Besteht ein dringender Tatverdacht auf ein Verbrechen, ordnet das Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft an. So können die Strafverfolgungsbehörden verhindern, dass die verdächtigte Person flieht, erneut straffällig wird, sich mit anderen Beteiligten abspricht oder Beweismittel manipuliert.

Das Zwangsmassnahmengericht hat anschliessend wiederum höchstens 48 Stunden Zeit, über die Anordnung der Untersuchungshaft zu entscheiden. Ausser den allgemeinen Haftgründen der Flucht-, Kollusions- oder Wiederholungsgefahr ist ein «dringender Tatverdacht» erforderlich.

Sind die Voraussetzungen für die Untersuchungs- oder Sicherheitshaft vorzeitig nicht mehr gegeben, so ist sie unverzüglich aufzuheben (Art. 212 Abs. 2 StPO).

Pikett Strafverteidigung Anwalt / Anwältin Schweiz

Der Pikettdienst Strafverteidigung ermöglicht im Falle von Strafverfahren und Zwangsmassnahmen  jederzeit die Kontaktnahme mit einer Anwältin.

Vor der ersten Einvernahme muss jede beschuldigte Person in einer ihr verständlichen Sprache darauf hingewiesen werden, dass sie einen Strafverteidiger beiziehen kann. Dieses Recht gilt auch bei Einvernahmen durch die Polizei. Die Verteidigung muss bei allen Einvernahmen zugelassen werden.

Vorläufige Festnahme
Bei einer vorläufigen Festnahme hat jede Person Anspruch darauf, mit ihrem Verteidiger frei zu sprechen und sich mit ihm über alle Aspekte der ihr vorgeworfenen Straftat und der einzuschlagenden Verteidigungsstrategie auszutauschen.

Jede verhaftete Person hat das Recht:

  • die Aussage zu verweigern oder nur in Anwesenheit eines Anwaltes Aussagen zu machen
  • jederzeit mit einer Anwältin Kontakt aufzunehmen
  • auf richtiger und vollständiger Protokollierung der Aussagen zu bestehen
  • jederzeit ein Haftentlassungsgesuch zu stellen
  • anlässlich der ersten Befragung den Grund der Verhaftung zu erfahren.

Strafverteidigung Schweiz – Beratung und Vertretung in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Untersuchungshaft, Strafbefehl, Hauptverhandlung usw.

Der Verteidiger ist neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege.

Sollten Sie plötzlich beschuldigt werden, eine strafbare Handlung begangen zu haben, haben Sie das Recht, sofort einen Anwalt oder eine Anwältin beizuziehen und die Aussage zu verweigern.

Rat bei Strafbefehl. Unterstützung im Vorverfahren. Anwaltskanzlei in Zürich. Kompetente Beratung und Vertretung in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Untersuchungshaft, Strafbefehl, Hauptverhandlung . . .

Anwalt / Anwältin für Opferhilfe – Vertretung im Strafverfahren

Vertretung im Strafverfahren und nach Opferhilfegesetz.
Opfer und nahe Angehörige haben im Strafverfahren besondere Rechte.
Ist eine anwaltliche Vertretung notwendig und verfügt das Opfer nicht über die finanziellen Mittel dafür, kann es im Strafverfahren ein Gesuch um unentgeltliche Rechtsvertretung stellen. Wird dieses abgewiesen, kann ein Gesuch bei der Kantonalen Opferhilfestelle gestellt werden.

Strafuntersuchung Schweiz – Polizeiliche Vorladung – Anwalt der ersten Stunde

Jede Person ist berechtigt, bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten. Die Polizei leitet danach das Vorverfahren ein und tätigt die ersten Ermittlungen.  Stellt die Polizei von sich aus Straftaten fest (Offizialdelikte), leitet sie ebenfalls das Vorverfahren ein. Zu Beginn der ersten Einvernahme muss die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Sie darüber informieren, weshalb Sie einvernommen werden, und insbesondere darlegen, was Ihnen zur Last gelegt wird.

Im Strafverfahren steht den Verfahrensparteien das Recht zu, ein Rechtsmittel zu ergreifen und damit jedes Strafurteil an die nächste Instanz weiterzuziehen.

Sie haben das Recht, zu jeder Vernehmung einen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin  hinzuzuziehen.