Archiv der Kategorie: ✓ Anwalt für Pensionskassen – Beratung in Zürich, Basel, Bern, Zug, Luzern, St. Gallen, Aarau

Pensionskassenbeiträge Schweiz: Es gibt zwei Arten von Pensionskassenbeiträgen: obligatorische und überobligatorische.

Die Beitragszahlungen für die Pensionskassen variieren sehr stark. Teilweise übernehmen die Arbeitgeber 100%. Im Normalfall werden die Beiträge jedoch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50% getragen. Weiter haben vor allem das Alter, die Höhe des Lohnes und die Pensionskasse einen Einfluss auf die prozentualen Lohnabzüge.

Der im Obligatorium versicherte Lohn ist dabei der AHV-Lohn minus Koordinationsabzug von CHF 24’675. Der im Obligatorium gültige versicherte Lohn beträgt mindestens CHF 3’525 und maximal CHF 59’925.

Pensionskassen Konkubinat – Altersvorsorge (AHV) und Pensionskasse

Konkubinat: Altersvorsorge (AHV) und Pensionskasse

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Pensionskassen Zinssätze, Mindestzinssatz, Deckungsgrad, Verzinsung Pensionskasse 2021

Der Mindestzinssatz wird vom Bundesrat festgelegt. Dieser berücksichtigt dabei die Renditeentwicklung verschiedener Wertanlagen wie Bundesobligationen, Anleihen, Aktien und Liegenschaften. Weiterlesen

Pensionskassen Minimum

Grundlage ist das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG): Es sieht die obligatorische Versicherung von allen Arbeitnehmenden ab dem 1.Januar, der auf den 17. Geburtstag folgt (gegen die Risiken Invalidität und Tod), und ab dem 1.Januar, der auf den 24. Geburtstag folgt (Altersversicherung), vor.
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Pensionskassen Koordinationsabzug – Abzug beträgt derzeit 7/8 der maximalen AHV-Rente, das entspricht 24 885 Franken

Der Koordinationsabzug dient dazu den bei der Pensionskasse versicherte Lohn zu bestimmen. Dieser entspricht 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente und liegt aktuell bei CH 24’885.-. Er kann gemäss Reglement variieren.
Der Koordinationsbetrag muss vom Grundlohn abgezogen werden, da dieser Betrag bereits bei der AHV-Ausgleichskasse versichert ist.

 

Pensionskassen Freizügigkeitskonto – Das Freizügigkeitskonto dient einzig der beruflichen Vorsorge, also der 2. Säule.

Wenn Sie in der beruflichen Vorsorge versichert sind, sparen Sie ein Alters­guthaben an. Es besteht aus den Beiträgen, die Sie selber und Ihr Arbeit­geber im Hinblick auf Ihre Pensionierung einbezahlen, sowie den aufge­laufenen Zinsen.
Das Freizügigkeitskonto dient einzig der beruflichen Vorsorge, also der 2. Säule. Es wird mit einem Vorzugszins verzinst.
Ihr gespartes Guthaben ist bis zu der ordentlichen Pensionierung gesperrt. Nur in wenigen Ausnahmen ist eine Auszahlung möglich. Diese sind:
  • Aufnahme von Selbstständigkeit
  • Auswanderung aus der Schweiz
  • Tod
  • Invalidität
  • Erwerb von Wohneigentum
  • Freizügigkeitsleistung ist geringer als Jahresbeitrag des Arbeitnehmers

Pensionskassen Deckungsgrad – als Indikator für die finanzielle Gesundheit einer Pensionskasse

Der Deckungsgrad einer Pensionskasse gibt an, wieviel Prozent der finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherten eine Vorsorgeeinrichtung erfüllen könnte, wenn sie theoretisch von heute auf morgen allen Versicherten ihr Guthaben auszahlen müsste.

Pensionskassen Berechnung Schweiz: Wieviel AHV-Rente erhalte ich ?

Die Höhe Ihrer AHV-Rente hängt von mehreren Faktoren ab:

  • den Beitragsjahren

  • der Höhe des Einkommens

  • allfälligen Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften.

Beitragspflichtig sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen. Eine volle Rente erhalten Personen, die ihre Beitragspflicht voll erfüllt haben.

Wenn jemand zum Beispiel bei der Pensionierung ein Altersguthaben von 350’000 Franken gespart hat und der Umwandlungssatz 6,8 Prozent beträgt, ergibt sich eine jährliche Altersrente von 23’800 Franken.

Pensionskassen Vorbezug – Schweiz

Bis 50 darf man das gesamte Pensionskassenguthaben vorbeziehen. Bei den meisten Pensionskassen sind Vorbezüge bis drei Jahre vor der Pensionierung möglich. Ein Vorbezug muss mindestens 20’000 Franken betragen, und zwischen zwei Bezügen müssen mindestens fünf Jahre liegen. Der Antrag für einen Vorbezug oder eine Verpfändung hat schriftlich zu erfolgen.

Wofür kann ein Vorbezug oder eine Verpfändung beansprucht werden?

  • für die Erstellung oder den Erwerb von Wohneigentum

  • für die Beteiligung an Wohneigentum

  • für wertvermehrende Investitionen an Wohneigentum

  • für Anteilscheine an Wohnbaugenossenschaften

  • für die Rückzahlung von Hypotheken

 

Pensionskassen Auszug Schweiz: Wir empfehlen Ihnen, periodisch einen Kontoauszug von Ihrem Pensionskassenaltersguthaben einzuholen.

Altersguthaben dient der Finanzierung der Altersrente. Das vorhandene Kapital wird dabei mit einem Umrechnungsfaktor (Umwandlungssatz) in die jährliche Altersrente umgewandelt.

Auszug:
Es ist wichtig, dass Sie allfällige Beitragslücken rechtzeitig entdecken. So können Sie spätere Rentenkürzungen vermeiden. Ein Auszug aus Ihrem individuellen Konto hilft Ihnen dabei.

Pensionskassen Witwenrente Schweiz

Anspruch auf eine Witwer- oder Witwenrente der Pensionskasse hat laut Gesetz, wer zum Todeszeitpunkt des Gatten mindestens für den Unterhalt eines Kindes aufkommen muss oder älter als 45 ist und mindestens fünf Jahre verheiratet war.

Ehepartner, welche die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, haben immerhin Anspruch auf eine einmalige Abfindung in der Höhe von drei Jahresrenten.

Laut Gesetz beträgt eine Witwenrente 60 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Pensionskassengelder Suchen und Finden

Fast 800000 Konten gelten hierzulande als kontaktlos. Die eidg. Finanzkontrolle schätzt, dass sich so fast 5 Milliarden Franken angehäuft haben.
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Pensionskassenwechsel Schweiz

Die freie Pensionskassenwahl entspricht auch der heutigen Realität, dass Arbeitnehmer viel häufiger ihren Arbeitgeber wechseln.
Stellenwechsel sind ziemlich genau gleich häufig, wie Wechsel der Pensionskasse. Jeder Arbeitgeber ist in der Wahl der Pensionskasse frei. Wichtig ist, dass das Sparguthaben als Freizügigkeitsleistung mitgenommen wird.

Bei einem Pensionskassenwechsel gibt es viele Stolperfallen !

 

Pensionskassenpflichtig Schweiz

In der Schweiz unterliegen alle Unternehmen (AG, GmbH und Einzelfirmen) einer BVG Pflicht für ihre Angestellten.
  • AHV-Beitragspflichtige (Beitragspflicht beginnt ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag)
  • Mitarbeiter mit einem Bruttojahreseinkommen ab 21’330 CHF bzw. 1777.50 CHF im Monat
  • Angestellte mit einem befristeten Arbeitsverhältnis für mehr als 3 Monate (Jahreslohn hochgerechnet höher als 21’330 CHF)
  • Mitarbeiter, die in keiner Haupttätigkeit BVG-versichert sind
Die Beitragspflicht endet, sobald das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber aufgelöst oder der Mindestlohn unterschritten wird, Ansprüche auf volle Invaliden- oder Altersleistungen entstehen…..

Pensionskassenobligatorium Schweiz

Pensionskassenobligatorium:
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG definiert, welche Arbeitnehmenden einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sein müssen und welche Leistungen die Vorsorgeeinrichtungen mindestens erbringen müssen. Obligatorisch versichert sind die Löhne zwischen der Eintrittsschwelle und dem oberen Grenzbetrag, also zwischen 21 330 und 85 320 Franken .

Pensionskassengesetz Schweiz: Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)

Die Mitgliedschaft bei der Pensionskasse ist obligatorisch für alle beschäftigten Perso-nen der ihr unterstellten oder angeschlossenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, sofern sie einen Jahreslohn aufweisen, der die Eintrittsschwelle von 6/8 der maximalen AHV-Altersrente übersteigt oder deren Arbeitspensum während mehr als einem Jahr mindestens einem Drittel eines vollen Arbeitspensums entspricht.

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) soll dafür sorgen, dass Sie sich auch nach dem Rückzug aus dem Erwerbsleben Ihr gewohntes Leben finanzieren können.