Ausländer Mitbestimmung und Beteiligung

In der Stadt Zürich vermittelt eine beratende Kommission zwischen dem Stadtrat und der ausländischen Wohnbevölkerung der Stadt Zürich. Der Beirat besteht aus 17 bis 25 volljährigen Mitgliedern ohne Schweizer Bürgerrecht.

Der Beirat vermittelt dem Stadtrat die Anliegen und Bedürfnisse der ausländischen Wohnbevölkerung in der Stadt Zürich. Das Ziel ist ein gutes Zusammenleben zwischen Einheimischen und Zugezogenen sowie die Integration der ausländischen Bevölkerung der Stadt Zürich (Art. 3 des Reglements für den Ausländerinnen- und Ausländerbeitrag der Stadt Zürich).

Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Als Mitglieder des Beirats können sich alle in der Stadt Zürich wohnaften volljährigen Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit unbescholtenem Leumund zur Wahl stellen. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Gute Vernetzung in der ausländischen Wohnbevölkerung der Stadt Zürich
  • Aktives Interesse an Integrationsfragen
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Wahlorgan ist der Stadtrat. Die Stadtpräsidentin Corine Mauch schlägt dem Stadtrat die Mitglieder und das Präsidium zur Wahl vor. Sie achtet auf eine ausgewogene Zusammensetzung des Beirats und berücksichtigt für ihren Wahlvorschlag Art. 12 des Reglements für den Ausländerinnen- und Ausländerbeitrag der Stadt Zürich:

  • Zahlenmässige Stärke der verschiedenen Nationalitäten
  • Zahlenmässige Stärke der verschiedenen Herkunftsgebiete
  • Verteilung nach Geschlecht, Alter und Quartieren

Als Rechtsanwältin löse ich seit zwanzig Jahren komplexe Fälle.
Haben Sie Fragen ? Ihre Anfrage ist unverbindlich und löst keine Kosten aus.
.
.
Beratung in Einzelfragen und Bearbeiten komplexer Fälle; Vertretung vor Gericht und Verwaltungsbehörden.
Kanton Zürich: Winterthur, Uster, Dübendorf, Dietikon, Wetzikon, Wädenswil, Horgen, Bülach, Opfikon, Kloten, Adliswil, Schlieren, Volketswil, Regensdorf, Thalwil, Illnau-Effretikon, Wallisellen, Stäfa, Küsnacht (ZH), Meilen, Richterswil, Zollikon, Affoltern am Albis, Rüti (ZH), Pfäffikon, Bassersdorf, Männedorf, Flughafen Zürich. Stadt-Zürich: Bahnhofstrasse, Enge, Seefeld, Hauptbahnhof HB, Paradeplatz, Prime Tower, Schlieren, Oerlikon, Beschwerde, Rechtsmittel, Rekurs, Berufung, Anfechten. Kanton Aargau, Aarau, Wettingen, Baden, Wohlen, Oftringen, Rheinfelden, Zofingen, Brugg Schwyz: Freienbach, Einsiedeln, Küssnacht, Kanton Zug: Baar, Cham, Luzern: Emmen Emmenbrücke, Kriens. Herisau Appenzell Stans Sarnen Freiburg. St. Gallen: Rapperswil-Jona , Wil, Gossau, Uzwil, Buchs SG. Thurgau: Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon. Kanton Bern: Biel/Bienne, Thun, Köniz, Ostermundigen, Burgdorf, Steffisburg, Langenthal, Lyss, Muri bei Bern, Spiez, Kanton Solothurn: Olten Basel: Riehen, Laufen, Liestal, Sissach, Schaffhausen. Graubünden: Chur, Davos, Landquart, Domat/Ems, St. Moritz, Glarus Kanton Wallis: Brig-Glis, Visp, Sierre, Sion