Sport-Haftpflichtversicherung / Sporthaftpflichtversicherung Schweiz

Die Sporthaftpflichtversicherung ist eine besondere Art der Haftpflichtversicherung. Diese richtet sich insbesondere an Sporttreibende um Schadensersatzforderungen von Dritten zu befriedigen, die bei Sportausübung des Sportlers verursacht wurden.
Die Sporthaftpflichtversicherung ist auch durch Vereine oder Verbände abschließbar. Hierbei schützt die Sporthaftpflichtversicherung den versicherten Sportverband oder Sportverein sowie dessen Mitglieder und Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen.

     Sportarten:

  • Aerobic
  • Aikido (auch freizeitmäßige Wettkämpfe)
  • Aqua-Fitness
  • Badminton
  • Bergwandern
  • Bobfahren, auch freizeitmäßige Rennen
  • Beach-Volleyball
  • BMX-Fahren, ausgenommen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme an Radrennen sowie die Vorbereitung (Training) hierzu
  • Capoeira (Tanz der Capoeira)
  • Eishockey, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Eisklettern
  • Eiskunstlaufen, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Eistanzen, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Fechten, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Fitness
  • Fußball, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Golf, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Gymnastik
  • Handball, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Hockey, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Ice-Golfing (Eisgolfen)
  • Inlineskaten
  • Jiu-Jitsu, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Joggen
  • Judo, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Karate, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Kendo, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Kitesurfen, Kitebuggy, Kitesailen, Kiteboarden (die Ausübung und die Nutzung der dafür typischen Sportgeräte ist bis zur Höhe von max. 30 Meter Schleppschirm mitversichert, versichert sind auch Freizeitrennen dieser Sportarten).
  • Klettern
  • Kobudo, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Krafttraining
  • Kung Fu, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Laufen, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Leichtathletik, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Mountainbiken, ausgenommen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme an Radrennen sowie die Vorbereitung (Training) hierzu
  • Nordic Walking
  • Poweriser
  • Power-Yoga
  • Qi Gong
  • Radfahren (Besitz und Gebrauch von Fahrrädern, ausgenommen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme an Radrennen sowie die Vorbereitung (Training) hierzu
  • Rafting
  • Reiten, ausgenommen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme an Pferderennen sowie die Vorbereitung (Training) hierzu.
  • Segeln (Ausleihen fremder unmotorisierter Segelboote; ohne Hilfsmotor); Anmerkung: für eigene Segelboote sollte eine Wassersporthaftpflichtversicherung abgeschlossen werden (auf Einzelanfrage)
  • Schwimmen, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Selbstverteidigungskurse
  • Skifahren, auch freizeitmäßige Rennen
  • Snowboarden, auch freizeitmäßige Rennen
  • Snowkiten (die Ausübung und die Nutzung der dafür typischen Sportgeräte ist bis zur Höhe von max. 30 Meter Schleppschirm mitversichert, versichert sind auch Freizeitrennen dieser Sportarten).
  • Squash, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Surfen (Besitz und Führen eigener und geliehener Surfbretter)
  • Taek-won-Do, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Tai Chi
  • Tanzen
  • Tauchen
  • Tennis, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Triathlon, ausgenommen sind Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme an Radrennen sowie die Vorbereitung (Training) hierzu
  • Volleyball, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Wandern
  • Wakeboarden, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • WingTsun, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Windsurfen (eigene und geliehene Surfbretter), auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Wushu, auch freizeitmäßige Wettkämpfe
  • Yoga

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