Gerichte & Behörden

Gerichte

Im Grund 15
8910 Affoltern am Albis
Tel. 044 763 17 00
Fax 044 763 17 01

Öffnungszeiten Wochentag
Morgen Nachmittag
Montag 08.00 – 11.30 14.00 – 17.00
Dienstag 08.00 – 11.30 14.00 – 17.00
Mittwoch 08.00 – 11.30 14.00 – 17.00
Donnerstag 08.00 – 11.30 14.00 – 17.00
Freitag 08.00 – 11.30 13.30 – 16.30

Bezirksgericht Affoltern
Postfach 578, 8910 Affoltern a.A.
Telefon: 044 763 17 00 Fax: 044 763 17 01
Rechtsauskünfte: Montag Nachmittag
14.00 – 17.00

Fragen zu konkreten Prozessen sind via die Gerichtskanzlei an die Gerichtsschreiber/innen zu richten. Unentgeltliche Rechtspflege / Prozessführung Bezirk Affoltern: Zuständig für die politischen Gemeinden: Affoltern am Albis, Bonstetten, Obfelden, Wettswil am Albis, Mettmenstetten, Hedingen, Hausen am Albis, Stallikon, Ottenbach, Knonau, Aeugst am Albis


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Gerichte: Bezirksgericht Affoltern - Bezirksgericht Andelfingen - Bezirksgericht Bülach - Bezirksgericht Dielsdorf - Bezirksgericht Dietikon - Bezirksgericht Hinwil - Bezirksgericht Horgen - Bezirksgericht Meilen - Bezirksgericht Pfäffikon - Bezirksgericht Uster - Bezirksgericht Winterthur - Bezirksgericht Zürich - Sozialversicherungsgericht - Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich SVA - Anwalt Familienrecht Zürich - Anwaltskanzlei Zürich - Anwaltskanzlei Zürich - Zivilrecht-Strafrecht
Telefonische Rechtsauskünfte.
Angeschlossen sind das Mietgericht, das Arbeitsgericht, das Eheschutzrichteramt und die paritätische Schlichtungsbehörde in Mietsachen. Erreichbarkeit: Unser Gerichtsgebäude liegt im Zentrum von Andelfingen, bei der ref. Kirche. Öffentlicher Verkehr Wegbeschreibung: Unser Gerichtsgebäude befindet sich 3 Gehminuten vom Bahnhof Andelfingen entfernt.

Adresse: Thurtalstrasse 1
Postfach, 8450 Andelfingen
Telefon: 052 304 20 10 Fax: 052 304 20 39

Öffnungszeiten:
08.15-12.00 Uhr 13.30-17.00 Uhr

Bezirk Andelfingen:
Zuständig für die politischen Gemeinden Adlikon, Andelfingen, Benken, Berg a.I., Buch a.I., Dachsen, Dorf Feuerthalen, Flaach, Flurlingen, Henggart, Humlikon, Kleinandelfingen Laufen – Uhwiesen, Marthalen, Ossingen, Oberstammheim, Rheinau Thalheim, Trüllikon, Truttikon, Unterstammheim, Volken, Waltali


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Spitalstrasse 13, 8180 Bülach
Montag und Freitag, 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, keine telefonischen Auskünfte.

Es wird keine Rechtsauskunft erteilt im öffentlichen Recht (z. B. Steuerrecht, Baurecht, Arbeitslosenrecht) oder bei laufenden Gerichtsverfahren. Gesuch um Unentgeltliche Rechtspflege / Prozessführung Spitalstr. 13, 8180 Bülach Brief-/Paketadresse Postfach 8180 Bülach

Telefon 044 863 44 33 Fax 044 863 44 00

Öffnungszeiten Schalter
07:45 – 12:00 Uhr 13:15 – 17:00 Uhr


Rechtsauskunft
Montag / Freitag 14:00 – 16:30 Uhr

Bezirk Bülach: Zuständig für die politischen Gemeinden Bülach, Kloten, Opfikon, Wallisellen, Bassersdorf, Embrach, Dietlikon, Nürensdorf, Eglisau, Glattfelden, Rafz, Winkel, Bachenbülach, Rorbas, Höri, Freienstein-Teufen, Hochfelden, Lufingen, Glattbrugg, Ähnliche Themen – Schlichtungsbehörde Erbschaft Scheidung Richter Arbeitsrecht Unentgeltliche Rechtsauskunft

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Das Obergericht ist eines der drei obersten Gerichte des Kantons Zürich.[1] Es ist oberste ordentliche kantonale Instanz in Zivil- und Strafsachen und hat den Sitz in Zürich.

Adresse: Hirschengraben 15,
8001 Zürich

Öffnungszeiten:
Mo-Fr 7.30-11.45h und 13.30-17h


Postfach
8021 Zürich 1
Telefon 044 257 91 91
Fax 044 261 12 92
Spitalstrasse 7,
8157 Dielsdorf
Telefon: 044 854 88 11
Fax*: 044 854 88 77

Rechtsauskunft: 044 854 88 40

Öffnungszeiten Schalter:
Montag-Donnerstag
08.00 – 11.45 13.30 – 17.00
Freitag
08.00 – 11.45 13.30 – 16.30

Bezirk Dielsdorf:
Zuständig für die politischen Gemeinden Regensdorf, Niederhasli, Rümlang, Oberglatt, Buchs (ZH), Dielsdorf, Niederglatt, Dällikon, Steinmaur, Neerach, Niederweningen, Otelfingen, Dänikon, Oberweningen Ähnliche Themen – Schlichtungsbehörde Erbschaft Scheidung Richter Arbeitsrecht Unentgeltliche Rechtsauskunft

Ähnliche Themen – Schlichtungsbehörde Erbschaft Scheidung Richter Arbeitsrecht Unentgeltliche Rechtsauskunft Gesuch um Unentgeltliche Rechtspflege / Prozessführung
Bahnhofplatz 10,
8953 Dietikon

Postadresse: Postfach 8953 Dietikon

Telefon: 044 256 12 12
Fax: 044 256 12 13 (keine Eingaben per Fax)

Öffnungszeiten:
08.00-11.45 Uhr 13.30-16.45 Uhr
Rechnungsauskünfte: 044 257 91 91


Bezirk Dietikon: Zuständig für die politischen Gemeinden Dietikon, Schlieren, Urdorf, Oberengstringen, Birmensdorf (ZH), Geroldswil, Weiningen (ZH), Uitikon, Unterengstringen, Oetwil an der Limmat Unentgeltliche Rechtsauskunft

Jeden Donnerstag kann von 18.00-19.00 Uhr im Trauzimmer des Stadthauses, 2. Stock, die unentgeltliche Rechtsauskunft in Anspruch genommen werden. Es steht eine juristische Fachperson der Christlichen Gewerkschaftsvereinigung Dietikon zur Verfügung. Voranmeldung ist keine erforderlich.

An Vortagen vor Feiertagen entfällt die Rechtsauskunft. Informationen über die Durchführung erhalten Sie beim Informationsschalter im Stadthaus oder unter Telefon Nummer 044 744 35 35.

Mieterschutz Schlichtungsbehörde und Mietgericht sind zuständig für Streitigkeiten aus der Mietverhältnis über Wohnungen und Geschäftsräumen. Die Paritätische Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen versucht in erster Linie, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Beide Behörden gehören zum Bezirksgericht Dietikon. Ähnliche Themen – Schlichtungsbehörde Erbschaft Scheidung Richter Arbeitsrecht Unentgeltliche Rechtsauskunft

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Gerichtshausstrasse 12
Bezirksgebäude/Postfach
8340 Hinwil

Paketadresse:
Gerichtshausstrasse 12
8340 Hinwil

Telefon Zentrale: 044 938 81 11
Faxnummer: 044 938 81 21

Öffnungszeiten/Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis
11.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Telefonische Auskünfte:
ausschliesslich montags und mittwochs von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Bezirk Hinwil: Zuständig für die politischen Gemeinden Wetzikon, Rüti ZH, Hinwil, Gossau (ZH), Wald (ZH), Dürnten, Bubikon, Bäretswil, Grüningen, Fischenthal Auskünfte (nur telefonisch möglich unter 044 938 81 11) werden jeweils montags und mittwochs von 14 Uhr bis 15.30 Uhr erteilt. Nur in mietrechtlichen Angelegenheiten kann inhaltliche Auskunft gegeben werden, ansonsten sind wir nur für die Frage nach dem richtigen prozessualen Vorgehen (wo Klage in welcher Form einleiten) zuständig.


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Burghaldenstrasse 3
8810 Horgen
Telefon Zentrale:
044 728 52 22 Fax: 044 728 52 66*

Öffnungszeiten: 8.30 – 11.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr
Rechtsauskünfte: 044 728 52 22

*Anmerkung zum Fax: Eingaben per FAX bedürfen der nachfolgenden schriftlichen Zustellung mit eigenhändiger Unterschrift. FAX-Sendungen ohne nachfolgende rechtzeitige Originaleingabe entfalten deshalb keine Wirkung.

Bezirk Horgen: Zuständig für die politischen Gemeinden Wädenswil , Horgen, Adliswil, Thalwil, Richterswil, Kilchberg (ZH), Langnau am Albis, Rüschlikon, Oberrieden, Hirzel, Schönenberg (ZH)

Unentgeltliche Rechtsauskünfte: Auskünfte werden nur im Arbeits-, Familien-, Miet- und Erbrecht erteilt. In anderen Rechtsgebieten (z.B. allgemeines Vertragsrecht, summarisches Verfahren, Steuern, Sozialversicherung, Baurecht, allgemeines öffentliches Recht) werden keine Auskünfte erteilt. Bitte beachten Sie auch die unter der Rubrik „Weitere Adressen“ aufgeführten anderen Beratungsstellen. Pro Rechtsauskunft stehen ca. 15 Minuten zur Verfügung.


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Untere Bruech 139
8706 Meilen
Briefpost: Postfach 881,
8706 Meilen

Telefon: 044 924 21 21
Fax: 044 924 21 22

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
08.00-11.30 Uhr 13.30-16.30 Uhr
Freitag: 08.00-11.30 Uhr 13.00-17.00 Uhr

Sprechstunde allgemein Montag/Mittwoch 14.00-16.00 Uhr (keine Voranmeldung erforderlich)

Sprechstunde in Mietsachen
Freitag 16.00-17.00 Uhr (keine tel. Auskünfte, keine Voranmeldung erforderlich)

Bezirk Meilen: Zuständig für die politischen Gemeinden Stäfa, Küsnacht, Meilen, Zollikon, Männedorf, Hombrechtikon, Herrliberg, Uetikon am See, Erlenbach (ZH), Zumikon, Oetwil am See, Goldküste Winkel

Unentgeltliche Sprechstunde für die Bevölkerung des Bezirkes Meilen am Montag und Mittwoch, jeweils von 14.00 bis 16.00 Uhr (keine Voranmeldung erforderlich). Dem Ratsuchenden wird nur Auskunft über allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen gegeben. Sprechstd. allgemein Mo und Mi 14-16h / Sprechstd. Mietsachen (keine tel. Auskünfte) Fr 16-17h

Auskünfte werden nur im Arbeits-, Familien- und Erbrecht sowie betreffend summarisches Verfahren erteilt.


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Hörnlistrasse 55
8330 Pfäffikon ZH

Telefon/Fax:
044- 952 46 46
Fax 044- 952 46 47

Öffnungszeiten:
08.00-11.30 Uhr 13.30-16.30 Uhr
Bezirk Pfäffikon ZH: Zuständig für die politischen Gemeinden Bauma, Fehraltorf, Hittnau, Illnau-Effretikon, Lindau Pfäffikon, Russikon, Weisslingen, Wila, Wildbe

Die Auskünfte der unentgeltlichen Rechtsauskunft sind in jedem Fall ohne bindenden Charakter und stellen lediglich die Meinung der jeweiligen Auskunftsperson dar. Das Gericht wird durch deren Einschätzung nicht verpflichtet.

Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Auch betreffend laufende Verfahren kann keine Auskunft erteilt werden.


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Gerichtsstrasse 17
8610 Uster

Telefon*: 043 366 33 00
Fax:** 043 366 33 11
Öffnungszeiten:
07.30-11.45 Uhr 13.30-16.30 Uhr

* Fragen an die Erbschaftskanzlei zu pendenten Fällen beantworten wir Ihnen gerne täglich telefonisch zwischen 13.30 und 16.30 Uhr. Für allgemeine Auskünfte konsultieren Sie bitte unsere Merkblätter.

Für Fragen rechtlicher Art wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Beratungsstelle. **Eingaben per FAX bedürfen der nachfolgenden schriftlichen Zustellung mit eigenhändiger Unterschrift. FAX-Sendungen ohne nachfolgende rechtzeitige Originaleingabe entfalten deshalb keine Wirkung. Zur Fristwahrung muss auch das Original innert Frist zur Post gegeben werden.

Bezirk Uster: Zuständig für die politischen Gemeinden Uster , Dübendorf, Volketswil, Maur, Egg, Fällanden, Wangen-Brüttisellen, Greifensee, Schwerzenbach, Mönchaltorf Auch Eheschutzrichteramt, Mietgericht, Schlichtungsstelle in Mietsachen, Gericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten.

Unentgeltliche Rechtsauskunft nur Mo/Mi/Fr 14.00-15.30, keine tel. Auskünfte.


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Lindstrasse 10
8400 Winterthur

Tel. 052 234 83 83
Fax 052 234 83 84
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 7.45 – 11.45 und 13.30 – 17.00 Uhr

Bezirk Winterthur: Zuständig für die politischen Gemeinden Winterthur, Seuzach, Wiesendangen, Zell (ZH), Neftenbach, Turbenthal, Elgg, Pfungen, Elsau, Hettlingen, Rickenbach (ZH), Brütten

Postfach, 8036 Zürich
Liegenschaften:
Badenerstrasse 90 sowie Wengistrasse 28/30,
8004 Zürich

Telefon/Fax: 044 248 21 11 / Fax auf Anfrage

Öffnungszeiten:
08.00-11.45 und 13.30-16.45 Uhr
Zentralkanzlei
Badenerstr. 90, 8004 Zürich
Postadresse:
Postfach, 8036 Zürich

Kanzlei für das juristische Personal
Telefon: 044 248 21 38 oder 044 248 21 32

Das Gesuch ist bei dem in der Hauptsache zuständigen Gericht einzureichen. Dazu ist das offizielle Formular zu verwenden. Die Bestätigung des Steueramts und der Lohnausweis der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers sind Teil des Formulars und dem zuständigen Gericht ebenfalls einzureichen.

Bezirk Zürich: Affoltern bei Zürich, Albisrieden, Altstetten, Altstetten, Aussersihl, Enge, Fluntern, Hirslanden, Höngg, Hottingen, Oberstrass, Oerlikon, Riesbach, Schwamendingen, Seebach, Unterstrass, Wiedikon, Wipkingen, Witikon, Wollishofen

Das Bezirksgericht Zürich setzt sich zusammen aus zehn Kollegialabteilungen (die 10. Abteilung wird aus dem ehemaligen Einzelrichteramt für Zivil- und Strafsachen gebildet), dem Arbeitsgericht (wiederum aufgeteilt in 4 Abteilungen), dem Audienzrichteramt, dem Einzelrichteramt im beschleunigten und summarischen Verfahren («Einzelgericht Audienz») inkl. Konkurs- und Nachlassrichteramt, dem Mietgericht, der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen sowie der Aufsichtsbehörde über die Betreibungs- und Konkursämter.


Ähnliche Themen – Schlichtungsbehörde Erbschaft Scheidung Richter Arbeitsrecht Unentgeltliche Rechtsauskunft Unentgeltliche Rechtspflege / Prozessführung
Postadresse Baurekursgericht des Kantons Zürich Postfach 8090 Zürich Tel: 043 257 39 39

Telefonzeiten
Montag – Donnerstag 08:00 -12:00 und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 -12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr

Akteneinsicht: Akteneinsicht oder sonstwie persönliches Erscheinen ist nur gegen Anmeldung beim entsprechenden Abteilungssekretariat möglich. Während elektronische Eingaben im verwaltungsrechtlichen Verfahren des Bundes seit einiger Zeit zulässig sind, fehlt dafür im Kanton Zürich noch eine entsprechende gesetzliche Regelung.

www.baurekursgericht-zh.ch
Das Baurekursgericht des Kantons Zürich (frühere Baurekurskommissionen) publiziert auf seiner Website regelmässig Urteile von allgemeinem Interesse, namentlich auch Entscheide von präjudizieller Bedeutung. Es werden aktuelle Urteile des Baurekursgerichts veröffentlicht und eine Entscheiddatenbank früherer Entscheide der Baurekurskommissionen zur Verfügung gestellt.
Adresse: Avenue du Tribunal-Fédéral 29,
1005 Lausanne

Telefon: 021 318 91 11

Öffnungszeiten:
Donnerstag 07:30–18:00
Freitag 07:30–18:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen
Montag 07:30–18:00
Dienstag 07:30–18:00
Mittwoch 07:30–18:00

Das Bundesgericht wurde im Jahre 1848 mit der Bundesverfassung vom 12. September 1848 gegründet, die nach dem Ende des Sonderbundkrieges den bisherigen Staatenbund in einen Bundesstaat umwandelte. Das Bundesgericht sorgt für die einheitliche Anwendung des Bundesrechts in den 26 Kantonen der Schweiz.

www.bger.ch
Adresse:
Hirschengraben 15
8001 Zürich

Paketadresse:
Hirschengraben 15 8001 Zürich
Briefadresse: Postfach 8021 Zürich

Telefonzentrale Obergericht: 044 257 91 91

Telefon Kanzlei
Handelsgericht: 044 257 92 50 Fax*: 044 257 94 79
Öffnungszeiten: 08.00-11.45 13.30-17.00

Eingaben per Fax sind nicht zulässig. In dringenden Fällen können Eingaben per Fax dem Gericht eine ordentliche Eingabe ankündigen. Aus Gründen des Prozessrechts muss die entsprechende Eingabe aber auch immer per Post mit eigenhändiger Unterschrift und innert der allenfalls laufenden Frist eingereicht werden.

Fax-Sendungen ohne nachfolgende rechtzeitige Sendung des Originals entfalten keine Wirkung.
Postanschrift:
Steuerrekursgericht des Kantons Zürich
Postfach 8090 Zürich

Öffnungszeiten der Kanzlei und der Telefonzentrale:
Montag – Freitag jeweils 08:00 – 11:45 und 13:30 – 16:30 Uhr

Telefon: 043 257 51 25 Fax: 043 257 51 26

Für allgemeine Anfragen wenden Sie sich bitte an den Leitenden Gerichts- schreiber bzw. die Leitende Gerichtsschreiberin des Steuerrekursgerichts (zur Zeit Herr Claude Treyer), Tel. 043 257 51 03 Das Steuerrekursgericht ist ein Spezialverwaltungsgericht in Steuersachen.

Aktuelle Entscheide des Steuerrekursgerichts (frühere Steuerrekurskommissionen) von allgemeiner Bedeutung werden regelmässig in anonymisierter Form und mit einem Leitsatz versehen in der Rubrik «Aktuell» veröffentlicht.

Das Steuerrekursgericht ist die erste gerichtliche Instanz, an die Rechtsuchende gelangen können, wenn sie eine Verfügung (in den meisten Fällen einen Einspracheentscheid) des kantonalen Steueramts, der kommunalen Grundsteuerbehörden oder der Wehrpflichtersatzverwaltung anfechten wollen.

Das Steuerrekursgericht behandelt im Wesentlichen Rechtsmittel betreffend:

die direkte Bundessteuer sowie die Staats- und Gemeindesteuern;
die Grundstückgewinnsteuer;
die Erbschafts- und Schenkungssteuer;
die Verrechnungssteuer sowie
den Wehrpflichtersatz.

Nicht in die Zuständigkeit des Steuerrekurskursgerichts fallen Streitigkeiten über die Nach- und Strafsteuer, den Steuererlass und -bezug, Spezialsteuern (Motorfahrzeugsteuern, Hundesteuer etc.) sowie die sog. Kausalabgaben (Strassenbeiträge, Kanalisationsgebühren etc.). http://www.strgzh.ch
Postfach
9023 St.Gallen
T +41 (0)58 465 26 26
F +41 (0)58 465 29 80

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) behandelt Beschwerden, die gegen Verfügungen von Bundesbehörden erhoben werden. In gewissen Bereichen kann das Gericht auch kantonale Entscheide überprüfen. Vereinzelt urteilt es zudem in Klageverfahren.

Soweit das Bundesverwaltungsgericht nicht als letzte Instanz entscheidet, können seine Urteile beim Bundesgericht angefochten werden.

Die 72 Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) werden von der Vereinigten Bundesversammlung in der Regel für eine Amtsdauer von jeweils sechs Jahren gewählt. www.bvger.ch
Postfach 8090 Zürich

Telefon 043 257 50 00
Fax 043 257 50 50


Bürozeiten
Montag bis Freitag 08.30 bis 11.30
14.00 bis 16.00

Das Verwaltungsgericht ist oberste kantonale Gerichtsinstanz im Bereich des Verwaltungsrechts. Es hat sowohl kantonales Recht als auch grosse Teile des Bundesverwaltungsrechts anzuwenden. Das Verwaltungsgericht ist insbesondere zuständig für Streitigkeiten betreffend Raumplanungs-, Bau- und Umweltschutzrecht, Enteignungsrecht, Steuerrecht, Kausalabgaberecht, Personalrecht, Fürsorgewesen, Gesundheitswesen, Submissionswesen, Ausländerrecht, Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz, Straf- und Massnahmenvollzug, Administrativmassnahmen im Strassenverkehr, Polizeirecht.

1. Abteilung Tel: 043 257 50 10
Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht (ohne planungsrechtliche Festlegungen und baurechtliche Bewilligungen ausserhalb der Bauzone); Beschaffungswesen; Administrativmassnahmen im Strassenverkehr; Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht.

2. Abteilung Tel: 043 257 50 20
Steuern; Niederlassung/Aufenthalt (ohne Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht).

3. Abteilung Tel: 043 257 50 30
Anwaltsrecht (ohne Prüfungen); Straf- und Massnahmenvollzug; Gewaltschutz; Bevölkerungsschutz; Tierschutz; Polizei (ohne Administrativmassnahmen im Strassenverkehr); Abgaben (ohne Steuern); Planungsrechtliche Festlegungen einschliesslich Sondernutzungspläne; Baurechtliche Bewilligungen ausserhalb der Bauzone; Strassen; Wasserwirtschaft; Energie; Verkehr; Enteignung; Gesundheit; Fürsorge.

4. Abteilung Tel: 043 257 50 40
Finanzausgleich und Staatsbeiträge; Bürgerrecht; Niederlassung/Aufenthalt (ohne Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht); Politische Rechte; Personalrecht; Handelsregister; Zivilstandswesen; Bildung, einschliesslich Anwaltsprüfungen; Kultur; Finanzhaushalt; Gebäudeversicherung; Landwirtschaft; Forstwesen, Jagd, Fischerei; Industrie- und Gewerbe; Handel, Kredit. http://www.vgr.zh.ch
Allgemeine Verfahrens- und Rechtsfragen im Bereich der Sozialversicherungen
Elektronische Eingaben im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs mit Behörden (VeÜ-ZSSchK) (Übermittlung nur über anerkannte Plattform des Bundes)

Telefon 052 268 10 10 Fax 052 268 10 09
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30 – 11.45 / 13.30 – 16.45
Lagerhausstrasse 19,
8401 Winterthur


Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich Das Sozialversicherungsgericht ist eines der drei obersten kantonalen Gerichte des Kantons Zürich.[1] Es beurteilt Beschwerden und Klagen aus dem Bereich des Sozialversicherungsrechts. Aus Gründen der Dezentralisierung hat das Sozialversicherungsgericht seinen Sitz in Winterthur.

Zuständigkeit des Sozialversicherungsgerichts
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG),
Invalidenversicherung (IVG),
Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG),
Krankenversicherung (KVG),
Unfallversicherung (UVG),
Militärversicherung (MVG),
den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG),
die Familienzulagen (FamZG),
Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG),
obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG).
www.sozialversicherungsgericht.zh.ch
Adresse: Viale Stefano Franscini 7,
6500 Bellinzona

Telefon: 058 480 68 68

Das Bundesstrafgericht ist ein eidgenössisches Gericht mit Sitz in Bellinzona, das seine Tätigkeit am 1. April 2004 aufgenommen hat. Es ist heute in zwei Kammern gegliedert. Die Strafkammer, das Strafgericht des Bundes, beurteilt erstinstanzlich Strafsachen, welche die schweizerische Strafprozessordnung in den Artikeln 23 und 24 ausdrücklich der Gerichtsbarkeit des Bundes unterstellt; im Unterschied zur grundsätzlichen Zuständigkeit der Kantone für die Strafverfolgung.

Hauptsitz Bellinzona, Kanton Tessin Mitarbeitende 65 Mitarbeitende, davon 18 Richter www.bstger.ch

Behörden

Bundesrain 20
CH-3003 Bern

Tel +41 58 462 43 11

Das Bundesamt für Justiz BJ ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist eines von vier Bundesämtern des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD mit Sitz in Bern. Das Amt hat die Oberaufsicht des Handelsregister-, Zivilstands- und Grundbuchwesens auf Bundesebene und bewilligt den Grundstückerwerb von Ausländern. Als Bundesbehörde ist das Amt auch für den Strafvollzug und die Führung des Schweizerischen Strafregisters zuständig

Breiche:
Internationale Rechtshilfe
Straf- und Massnahmenvollzug
Schengen/Dublin
Kriminalität
Zivilstandswesen
Internationale Adoption
Internationale Alimentensachen
Internationale Kindesentführungen - Ausübung des Besuchsrechts
Internationaler Kinderschutz
Internationaler Erwachsenenschutz
Opferhilfe
Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen

Wirksamkeitsüberprüfung / Evaluation
Rechtsinformatik
Föderalismus
Europarecht
Völkerrecht
Menschenrechte
Zugang zu amtlichen Dokumenten
Hirschengraben 15
8001 Zürich

Postfach
8021 Zürich 1

Telefon 044 257 92 00

Zur Ausübung der fachlichen Aufsicht über die Betreibungsämter sowie die Gemeindeammann- /Stadtammannämter des Kantons Zürich ist der Verwaltungskommission des Obergerichtes des Kantons Zürich das Betreibungsinspektorat angegliedert. Es übt die unmittelbare Aufsicht über diese Ämter aus, insbesondere durch regelmässige Vornahme von Inspektionen.
Nussbaumstrasse 29 CH-3003 Bern

Tel +41 58 463 11 23
Fax +41 58 462 53 04

Die polizeilichen Aufgaben des Bundes sind im Bundesamt für Polizei (fedpol) konzentriert. Das Amt beschäftigt über 870 Mitarbeitende und hat seinen Hauptsitz in Bern.

Allgemeine Informationen zum Thema:

Waffen
Sprengstoff / Pyrotechnik
Vorläuferstoffe für Explosivstoffe
Personenidentifikation
Gewalt an Sportveranstaltungen
Zeugenschutz
Schutz von Personen & Gebäuden
Geldwäscherei
Menschenhandel und Menschenschmuggel
Finanzhilfen für Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution
Kindersextourismus
Cybercrime
Falschgeld
Korruption
Nationale Zusammenarbeit
Internationale Polizei-Zusammenarbeit
Suche nach Personen
Neumühlequai 10 Postfach
8090 Zürich


Telefon 043 259 25 02
Fax 043 259 42 98


Wie der Name vermuten lässt, gehören dazu jene Bereiche der Justiz, für die der Regierungsrat verantwortlich ist: Strafuntersuchungen, Anklage und der Vollzug von Strafen und Massnahmen. Die Gerichte, welche die Urteile fällen, sind eine separate Gewalt. Und die Polizei, welche im Auftrage der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ermittelt, untersteht in Zürich der Sicherheitsdirektion.

Bereiche, Ämter und Fachstellen
Generalsekretariat
Staatsanwaltschaft
Jugendstrafrechtspflege
Amt für Justizvollzug
Gemeindeamt
Handelsregisteramt
Statistisches Amt
Staatsarchiv
Statthalterämter und Bezirksratskanzleien
Kantonale Opferhilfestelle
Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann
Fachstelle Kultur
Fachstelle für Integrationsfragen
Bundeshaus West CH-3003 Bern

Tel +41 58 462 21 11
Fax +41 58 462 78 32


Kontakt
Informationsdienst EJPD
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel +41 58 462 18 18
Fax +41 58 462 40 82

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ist thematisch breit gefächert. Es befasst sich mit gesellschaftspolitischen Themen wie dem Zusammenleben von Menschen schweizerischer oder ausländischer Nationalität, Asylfragen, der Inneren Sicherheit oder Bekämpfung von Kriminalität. Das Zivilstandswesen oder Bürgerrechtsfragen gehören ebenso zum Aufgabenkreis des EJPD wie die Aufsicht über das Glücksspiel oder die Erarbeitung von Grundlagen und Mitteln zur internationalen Justiz- und Polizeizusammenarbeit.
Schweizerische Bundeskanzlei
Bundesrain 20 3003 Bern
Tel +41 58 465 16 20

Die NKVF ist eine von Bund und Kantonen unabhängige nationale Kommission, die durch regelmässige Besuche und einen kontinuierlichen Dialog mit den Behörden sicherstellt, dass die Rechte von Personen im Freiheitsentzug eingehalten werden.

Allgemeine Informationen zum Thema:
Absolute Geltung
Staatliche Pflichten
Innerstaatlicher Schutz vor Folter
Verhütung der Folter auf internationaler Ebene
Verhütung der Folter auf nationaler Ebene
Freiheitsentzug in der Schweiz
Untersuchungs- und Sicherheitshaft
Strafvollzug
Massnahmenvollzug
Ausländerrechtliche Administrativhaft
Vollzugsmonitoring Schweiz
Vollzugsmonitoring Europa
Adresse: Quellenweg 6, 3003 Bern


Öffnungszeiten:
Donnerstag 09:00–11:00, 14:00–16:00
Freitag 09:00–11:00, 14:00–16:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen
Montag 09:00–11:00, 14:00–16:00
Dienstag 09:00–11:00, 14:00–16:00
Mittwoch 09:00–11:00, 14:00–16:00


Seit dem 1. Januar 2015 ist das ehemalige Bundesamt für Migration (BFM) das Staatssekretariat für Migration (SEM). Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält. Das Staatssekretariat koordiniert zudem die Integrationsbemühungen von Bund, Kanton und Gemeinden und ist auf Bundesebene für Einbürgerungen zuständig.

Allgemeine Informationen zum Thema:
Asyl
Personenfreizügigkeit Schweiz – EU/EFTA
Schengen/Dublin
Einreise / Visum
Aufenthalt
Arbeit / Arbeitsbewilligungen
Integration
Schweizer Bürgerrecht / Einbürgerung
Visum
Arbeit / Arbeitsbewilligungen
Aufenthalt
Biometrischer Ausländerausweis
Einbürgerung / Schweizer Bürgerrecht
Freier Personenverkehr Schweiz – EU/EFTA
Meldeverfahren Schweiz – EU/EFTA
Stauffacherstrasse 65/59g, CH-3003 Bern
Telefon +41 31 377 77 77
Fax +41 31 377 77 78
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr. Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Das IGE ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Fragen zu Patent- und Markenschutz, Herkunftsangaben, Designschutz und Urheberrecht. Es bereitet in diesen Gebieten die Gesetzgebung vor. Das IGE vertritt die Schweiz in internationalen Organisationen sowie gegenüber Drittstaaten.

Themen: markenrecherche schweiz, e-trademark, eingetragene marken schweiz, geschützte marke
Adresse:
Dorigny, 1015 Lausanne

Öffnungszeiten:
Freitag 08:00–19:00
Samstag 10:00–17:00
Sonntag Geschlossen
Montag 08:00–19:00
Dienstag 08:00–19:00
Mittwoch 08:00–19:00
Donnerstag 08:00–19:00

Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) ist:

Ein nationales und internationales Netzwerk von zuverlässigen und erfahrenen Partnern
Ein Zentrum für Auskünfte und Gutachten zum ausländischen Recht
Eine selbständige, dem Justiz- und Polizeidepartement angegliederte Anstalt der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die seit 1982 für die Öffentlichkeit zugänglich ist
Ein Forschungszentrum mit einer umfangreichen Bibliothek zum ausländischen und zum internationalen Recht
Ein Europäisches Dokumentationszentrum (EDZ)
Ein Ort der Forschung und Bildung für Juristen aus der Schweiz und dem Ausland
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
Tel +41 58 465 91 16

Die Eidgenössische Migrationskommission hat den gesetzlichen Auftrag, sich mit sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, politischen, demografischen und rechtlichen Fragen zu befassen, die sich aus dem Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz ergeben. Die behandelten Themenfelder reichen vom Flüchtlingsschutz und der Arbeitsmigration über den sozialen Zusammenhalt bis hin zu transnationalen Fragestellungen.

Im Rahmen des Integrationskredites des Bundes unterstützt die EKM Modellvorhaben mit nationaler Bedeutung. Zurzeit werden von der EKM Projekte in den Bereichen «Citoyenneté», «Periurban» und «Projets urbains» gefördert. Das Programm im Bereich der Frühförderung wurde abgeschlossen.

Identität & Zusammenhalt: Potenzial, Identität, Integration, Öffnung der Institutionen, Transnationalität, Föderalismus, Generationen, Religion

TUESDAY

 

Gerichte und Behörden:

Bezirksgericht Affoltern - Bezirksgericht Andelfingen - Bezirksgericht Bülach - Obergericht Zürich - Bezirksgericht Dielsdorf - Bezirksgericht Dietikon - Bezirksgericht Hinwil - Bezirksgericht Horgen - Bezirksgericht Meilen - Bezirksgericht Pfäffikon - Bezirksgericht Uster - Bezirksgericht Winterthur - Bezirksgericht Zürich - Baurekursgericht - Handelsgericht - Steuerrekursgericht - Verwaltungsgericht - Sozialversicherungsgericht -   Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich SVA

- Staatssekretariat für Migration SEM
- Bundesgericht
- Bundesamt für Justiz
- Betreibungsinspektorat des Kantons Zürich
- Bundesamt für Polizei (fedpol)
- Direktion der Justiz und des Innern - Kanton Zürich
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
- Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF
- Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE . IPI
- Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung
- Eidgenössische Migrationskommission EKM
- Bundesverwaltungsgericht
- Bundespatentgericht
- Eidgenössische Zollverwaltung EZV (Zollverwaltung )

 

 

 


Als Rechtsanwältin löse ich seit zwanzig Jahren komplexe Fälle.
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