Archiv der Kategorie: Prämienverbilligung (IPV)

Prämienverbilligung bei Umzug

Im Kanton Zürich ist die SVA Zürich für die Durchführung der Prämienverbilligung zuständig (§ 19 des Kantonalen Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz).

Bei einem Umzug innerhalb des Kantons Zürich und innerhalb der gleichen Prämienregion ohne Wechsel des Krankenversicherers, bleibt die Meldung der Gemeinde resp. der neuen Gemeinde für Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung aufrecht.

Weiterlesen

Prämienverbilligung für Lehrlinge

Bis zum vollendeten 18. Altersjahr sind im Kanton Zürich für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse die Steuerwerte (steuerbares Einkommen und steuerbares Vermögen) der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils oder Obhutsberechtigten massgebend (§ 11 Abs. 2 des Kantonalen Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz).  Weiterlesen