Pensionskassen Immobilien Kauf: (Selbstbewohnte Wohneigentum – Haus oder Wohnung) mit Mitteln der beruflichen Vorsorge

Das BVG ermöglicht Versicherten, den Erwerb ihres Wohneigentums mit ihrem Vorsorgeguthaben zu finanzieren. Die versicherte Person kann ihr Vorsorgeguthaben nur für eine einzige Immobilie aufs Mal einsetzen. Der Mindestbetrag für den Vorbezug beträgt 20’000 Franken.
Zusammenfassung
  • Kapital aus der Pensionskasse kann zum Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum bezogen oder verpfändet werden.
  • Durch den Barbezug aus der Pensionskasse reduzieren sich die Altersleistungen.
  • Ein Bezug aus der Pensionskasse für Wohneigentum hat steuerliche Folgen.
  • Ein Bezug aus der Pensionskasse ist nur alle fünf Jahre möglich.
  • Bei einem Vorbezug der Pensionskasse ist ein Gespräch mit Experten wie Ihrer Bankberaterin oder Ihrem Bankberater empfehlenswert.
  • Mindestens 10 Prozent des Eigenkapitals zum Kauf Ihrer Immobile dürfen nicht aus Vorsorgegeldern bestehen.
  • Die Verpfändung der Pensionskasse hat keine steuerliche Folgen (sofern keine Pfandverwertung). 

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