Anwältin für Gleichstellung und Lohngleichheit Schweiz: Lohndiskriminierung, Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern

«Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit» (Art. 8, Schweizer Bundesverfassung)

Die Bundesverfassung fordert seit langem Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern: Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssenden gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit bezahlen –dies ist in der Bundesverfassung seit 1981 verankert.

RECHTE GELTEND MACHEN

Vermuten Sie aufgrund Ihres Geschlechts diskriminiert zu werden, können Sie zunächst versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin eine Lösung zu finden.

Suchen Sie erst das Gespräch mit der direkt vorgesetzten Person, dann mit dem Personaldienst und schliesslich mit der Geschäftsleitung.

Kann keine Lösung gefunden werden, bleibt nur noch der Gang an die Schlichtungsbehörde oder das Gericht !

Diskriminierungsarten: Anstellungsdiskriminierung, Diskriminierung bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Diskriminierung bei der Aufgabenzuteilung, Diskriminierung bei Beförderungen, Diskriminierung bei der Aus- und Weiterbildung, Diskriminierung beim Lohn, Diskriminierende Kündigung, Sexuelle Belästigung, Rachekündigung, Positive Diskriminierung, Mobbing am Arbeitsplatz


Als Rechtsanwältin löse ich seit zwanzig Jahren komplexe Fälle.
Haben Sie Fragen ? Ihre Anfrage ist unverbindlich und löst keine Kosten aus.
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Beratung in Einzelfragen und Bearbeiten komplexer Fälle; Vertretung vor Gericht und Verwaltungsbehörden.
Kanton Zürich: Winterthur, Uster, Dübendorf, Dietikon, Wetzikon, Wädenswil, Horgen, Bülach, Opfikon, Kloten, Adliswil, Schlieren, Volketswil, Regensdorf, Thalwil, Illnau-Effretikon, Wallisellen, Stäfa, Küsnacht (ZH), Meilen, Richterswil, Zollikon, Affoltern am Albis, Rüti (ZH), Pfäffikon, Bassersdorf, Männedorf, Flughafen Zürich. Stadt-Zürich: Bahnhofstrasse, Enge, Seefeld, Hauptbahnhof HB, Paradeplatz, Prime Tower, Schlieren, Oerlikon, Beschwerde, Rechtsmittel, Rekurs, Berufung, Anfechten. Kanton Aargau, Aarau, Wettingen, Baden, Wohlen, Oftringen, Rheinfelden, Zofingen, Brugg Schwyz: Freienbach, Einsiedeln, Küssnacht, Kanton Zug: Baar, Cham, Luzern: Emmen Emmenbrücke, Kriens. Herisau Appenzell Stans Sarnen Freiburg. St. Gallen: Rapperswil-Jona , Wil, Gossau, Uzwil, Buchs SG. Thurgau: Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon. Kanton Bern: Biel/Bienne, Thun, Köniz, Ostermundigen, Burgdorf, Steffisburg, Langenthal, Lyss, Muri bei Bern, Spiez, Kanton Solothurn: Olten Basel: Riehen, Laufen, Liestal, Sissach, Schaffhausen. Graubünden: Chur, Davos, Landquart, Domat/Ems, St. Moritz, Glarus Kanton Wallis: Brig-Glis, Visp, Sierre, Sion