Anwalt / Anwältin für Erbstreitigkeiten – Erbstreitigkeiten Rechtsschutz, Erbstreit unter Geschwistern

Erbstreitigkeiten betreffen nicht nur die Höhe des Erbanteils resp. wer wieviel erhält, sondern auch:

  • Ist der Erbvertrag oder das Testament überhaupt gültig?
  • Wer ist Erbe oder warum nicht?
  • Welche Erben sind pflichtteilsgeschützt?
  • Was gehört zur Erbschaft?
  • Wie wird der Nachlass geteilt?
  • Wer handelt für die Erbgengemeinschaft und wer verwaltet den Nachlass?
  • Soll das Erbe ausgeschlagen werden?
  • Ist die Erbschaft überschuldet?

Je nach Gegenstand der Erbstreitigkeit oder der Kombination von Streitkonstellationen sieht das Gesetz die Ungültigkeitsklage (Art. 519 ZGB), die Erbschaftsklage (Art. 598 ZGB), die Herabsetzungsklage (Art. 522 ZGB), die Erbteilungsklage (Art. 604 ZGB) oder die Einsetzung eines Erbenvertreters (Art. 602 Abs. 3 ZGB) vor.

Wenn die Erbschaft nicht offenkundig überschuldet ist und die Erben die Schuldenhaftung bewusst (nicht) eingehen wollen, kann jeder Erbe vor Ablauf der Frist für die Ausschlagung des Erbes (innert 3 Monaten seit Kenntnis des Todesfalls resp. amtlicher Mitteilung) zunächst ein öffentliches Inventar verlangen (Art. 580 ZGB). Nach Abschluss des Inventars muss sich jeder Erbe innert 30 Tagen über den Erwerb oder die Ausschlagung der Erbschaft erklären (Art. 587 ZGB). Bei Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar gehen nur die im Inventar verzeichneten Schulden auf den Erben über (Art. 589 Abs. 1 ZGB).

lic. iur. Sara Brandon-Kaufmann Rechtsanwältin LL.M., hat die Zulassung, vor allen Behörden und Gerichten in der Schweiz.

Als Rechtsanwältin und Juristin löse ich seit zwanzig Jahren alltägliche und komplexe Fälle. Ich helfe Ihnen gern beim Analysieren des Kernproblems. Reden Sie über Ihre Probleme, formulieren Sie Ihre Fragen und lassen Sie sich frühzeitig beraten.
Allgemeinpraktikerin mit Schwergewicht im Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht: Stiftungsrecht, Pensionskassen und berufliche Vorsorge, AHV-Beitragsrecht, Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Versicherungsrecht und Vertragsrecht.
Sara Kaufmann ist in Zürich-Wipkingen geboren und aufgewachsen. Nach der Maturität studierte sie an der Universität Zürich. Als Juristin arbeitete sie im Kanton Zürich, wo sie auch das Anwaltspatent erworben hat.
AUSBILDUNG:

2013 Master of Laws (LL.M.) UBC
2005 Leader Führungsausbildung in Zürich
2001 Erwerb des Rechtsanwaltspatents des Kantons Zürich
1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich
1988 Maturität Typus D an der Kantonsschule Stadelhofen Zürich

BERUFSTÄTIGKEIT:

2014-2017 | Rechtsdienst Ausgleichskasse der SVA Zürich (Beitragsrecht, Berechnung und die Auszahlung von AHV/IV-Leistungen, Ergänzungsleistungen und Vermögensverzehr)

2008-2011 | Rechtsdienst der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (Arbeitgeberhaftung, AHV-Beiträge, Organhaftung für nicht bezahlte AHV-Beiträge, Rückerstattungs- und Erlassverfahren, Zahlungsvereinbarung, Gesuch um Ratenzahlung/Stundungen der Beiträge)

2005-2006 | Zürcher Kantonalbank (Ausbildung für Pensionskassen-Geschäftsführung, Organe & Stiftungsräte)

2004-2006 | Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich (Pensionskassen Aufsicht)

2003 | Wirtschaftsanwaltskanzlei Zürich (Zivilrecht, Unternehmensrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Asset Recovery, Rechtshilfeverfahren und Internationale Schiedsgerichtsbarkei)

2001-2003 | Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich ( Wirtschaftsdelikte & Geldwäschereiverfahren)
1997-2001 | Bezirksgericht Zürich (Erbschaftssachen, Eheschutz, Arbeitsgericht, Konkurs und Nachlass)

1996 | Direktion der Justiz und des Innern -> Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich
MITGLIEDSCHAFT:
Schweizerischer Anwaltsverband SAV/FSA
(Swiss Bar Association) www.sav-fsa.ch

Zürcher Anwaltsverband (Zurich Bar Association www.zav.ch)
Demokratische Juristinnen und Juristen Zürich (DJZ www.djz.ch)
Eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Zürich ( Obergericht des Kantons Zürich )
Eingetragen im kantonalen Anwaltsregister durch Beschluss der Aufsichtskommission
über die Anwältinnen und Anwälte.




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Als Rechtsanwältin löse ich seit zwanzig Jahren komplexe Fälle.
Haben Sie Fragen ? Ihre Anfrage ist unverbindlich und löst keine Kosten aus.
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Beratung in Einzelfragen und Bearbeiten komplexer Fälle; Vertretung vor Gericht und Verwaltungsbehörden.
Kanton Zürich: Winterthur, Uster, Dübendorf, Dietikon, Wetzikon, Wädenswil, Horgen, Bülach, Opfikon, Kloten, Adliswil, Schlieren, Volketswil, Regensdorf, Thalwil, Illnau-Effretikon, Wallisellen, Stäfa, Küsnacht (ZH), Meilen, Richterswil, Zollikon, Affoltern am Albis, Rüti (ZH), Pfäffikon, Bassersdorf, Männedorf, Flughafen Zürich. Stadt-Zürich: Bahnhofstrasse, Enge, Seefeld, Hauptbahnhof HB, Paradeplatz, Prime Tower, Schlieren, Oerlikon, Beschwerde, Rechtsmittel, Rekurs, Berufung, Anfechten. Kanton Aargau, Aarau, Wettingen, Baden, Wohlen, Oftringen, Rheinfelden, Zofingen, Brugg Schwyz: Freienbach, Einsiedeln, Küssnacht, Kanton Zug: Baar, Cham, Luzern: Emmen Emmenbrücke, Kriens. Herisau Appenzell Stans Sarnen Freiburg. St. Gallen: Rapperswil-Jona , Wil, Gossau, Uzwil, Buchs SG. Thurgau: Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon. Kanton Bern: Biel/Bienne, Thun, Köniz, Ostermundigen, Burgdorf, Steffisburg, Langenthal, Lyss, Muri bei Bern, Spiez, Kanton Solothurn: Olten Basel: Riehen, Laufen, Liestal, Sissach, Schaffhausen. Graubünden: Chur, Davos, Landquart, Domat/Ems, St. Moritz, Glarus Kanton Wallis: Brig-Glis, Visp, Sierre, Sion