Archiv der Kategorie: ✓ Anwalt für Strafrecht Schweiz – Beratung in Zürich, Basel, Bern, Zug, Luzern, St. Gallen, Aarau

Unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung

Der Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung (Befreiung von Prozesskosten und Vorschüssen) und unentgeltlichen Rechtsbeistand (Befreiung von Kosten für anwaltliche Vertretung) ist in der Bundesverfassung als Verfahrensgarantie verankert (Art. 29 Abs. 3 BV): Weiterlesen

Anwalt / Anwältin für Opferrecht Zürich Schweiz

Das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Das Opferhilfegesetz gibt den Opfern einer Straftat das Recht auf HIlfe, wenn das Opfer oder die Angehörigen innert fünf Jahren nach der Straftat ein Gesuch stellen. Weiterlesen

Opferhilfe Entschädigungen, Vorschüsse und Genugtuungen nach Opferhilfegesetz OHG

Opferhilfe Entschädigungen, Vorschüsse und Genugtuungen nach Opferhilfegesetz OHG

Strafprozessrecht Schweiz – Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO)

Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) und die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (JStPO) ersetzen die 26 kantonalen Strafprozessordnungen sowie den Bundesstrafprozess.
Die Gerichtsorganisation bleibt grundsätzlich wie bisher den Kantonen überlassen.  Auf Bundesebene werden die neuen Vorgaben durch den Erlass des Strafbehördenorganisationsgesetzes (StBOG) umgesetzt.
Der Ablauf eines Strafverfahrens ist in Vor- und Hauptverfahren geteilt, wobei im Vorverfahren noch zwischen Ermittlungsverfahren und der Untersuchung unterschieden wird.
Als leitende Instanz eines Verfahrens kann die Staatsanwaltschaft auch ohne polizeiliche Ermittlungen ein Vorverfahren einleiten sowie durchführen. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens verhaftete Personen haben umgehend das Recht auf einen Anwalt der ersten Stunde[1] (Art. 159). Der Anwalt kann bereits bei polizeilichen Einvernahmen anwesend sein.

✓ Anwalt / Anwältin für Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmensrecht & Wirtschaftsverwaltungsrecht Schweiz – Beratung in Zürich, Basel, Bern, Zug, Luzern, St. Gallen, Aarau

Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt, und ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.
Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmensrecht & Wirtschaftsverwaltungsrecht
Prozessführung und Insolvenz
Schiedsverfahren, Schiedsgerichtsbarkeit & Internationale Praxis
Unternehmen und Transaktionen
Verträge & Vertragsrecht
Finanzdienstleistungen & Strafrecht
Bankenrecht & Gesellschaftsrecht
Handelsrecht & Internationales Privatrecht
Mietrecht, Arbeitsrecht & Prozessrecht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Übernahmerecht (M&A) & Unternehmensverkäufe
Wirtschaftsdelikte & Geldwäschereiverfahren

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Verwaltungsstrafrecht Schweiz: Verwaltungsstrafrecht und Verwaltungsstrafverfahrensrecht

Verwaltungsstrafrecht ist nicht nur Strafrecht, sondern vor allem auch Wirtschaftsstrafrecht.

Das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) gewährt den Bundesbehörden weit reichende Ermittlungs- und Strafkompetenzen auf der Grundlage materiell- und formellrechtlicher Vorschriften, die sowohl vom Strafgesetzbuch als auch von der Strafprozessordnung abweichen.

Vermögensdelikte, Wirtschaftsdelikte und Wirtschaftskriminalität ist die Bezeichnung für Straftaten, die wirtschaftliche Bezüge aufweisen.

Wirtschaftsdelikte Wirtschaftskriminalität: ist die Bezeichnung für Straftaten, die wirtschaftliche Bezüge aufweisen.

  • Betrug
  • Falschbilanzierung
  • Geldwäscherei
  • Insiderhandel
  • Insolvenzdelikte
  • Konkurrenzausspähung
  • Wirtschaftsspionage
  • Korruption
  • Produktpiraterie
  • Prospektbetrug
  • Steuerstraftaten
  • Subventionsbetrug
  • Unterschlagung
  • Untreue

Vermögensdelikte: sind zum Beispiel Diebstahl und Raub, aber auch Betrug und viele Formen von Internetkriminalität.

Betrug, Falschbilanzierung . . . .  aber auch Konkursdelikte, Delikte im Bereich des Immaterialgüterrechts und Sozialhilfe- und Sozialversicherungsbetrug gehören dazu.

Urkundendelikte / Urkundenfälschung

Die Urkundenfälschung (umgangssprachlich auch Dokumentenfälschung) ist eine Straftat.

Urkundenfälschung, Fälschung von Ausweisen, Erschleichung einer falschen Beurkundung, Unterdrückung von Urkunden, Urkunden des Auslandes, Grenzverrückung, Beseitigung von Vermessungs-und Wasserstandszeichen . . . .

Unternehmensstrafrecht Schweiz / Corporate Criminal Law.

Unternehmen müssen geeignete organisatorische Vorkehrungen treffen, um Vermögensdelikte durch Mitglieder ihrer Organisation zu verhindern.

Seit dem Inkrafttreten des Unternehmensstrafrechts können neu auch juristische Personen bestraft werden.

Das Schweizerische Strafgesetzbuch sieht eine Haftung für Personen vor, die Straftaten begehen, und dies gilt für Unternehmensleiter als Einzelpersonen, auch im Zusammenhang mit internationalen Straftaten (Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord). Dies gilt für direkte Täter, Komplizen und andere.

Tötungsdelikte

Ein Tötungsdelikt ist im Strafrecht ein Tatbestand, der eine Tat gegen das Leben eines Menschen unter Strafe stellt.  Tötungsdelikte  insbesondere solche im häuslichen Bereich sind in der Öffentlichkeit und in den Medien sehr präsent.

Der Mord (Art. 112 StGB) setzt aus strafrechtlicher Sicht immer eine vorsätzliche Tötung gemäss Art. 111 StGB voraus. Die objektiven und subjektiven Tatbestände der vorsätzlichen Tötung (Art. 111 StGB) müssen dabei erfüllt sein.