Archiv der Kategorie: Mutterschaftsentschädigung (MSE) / Erwerbsersatzordnung (EO)

Mutterschaftsversicherung für Selbständigerwerbende

Anspruchsberechtigt für eine Mutterschaftsentschädigung nach Art. 16b EOG sind Mütter, die in den letzten 9 Monaten vor der Geburt obligatorisch in der AHV versichert waren und in dieser Zeit mindestens 5 Monate lang erwerbstätig waren.

Selbständigerwerbende Mütter, die in der Schweiz arbeiten, sind obligatorisch in der AHV versichert und somit anspruchsberechtigt. Weiterlesen

Mutterschaftsentschädigung (Müttergeld)

Die Bestimmungen über die Mutterschaftsentschädigung sind seit 1. Juli 2005 in Kraft. Das Schweizer Stimmvolk hat die Einführung einer Mutterschaftsentschädigung am 26. Setpember 2004 bejaht. Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf einen während 14 Wochen entschädigten Mutterschaftsurlaub. Weiterlesen