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Krankenkasse (KVG) Versichertenkarte: Daten schützen
Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen sich – innert 3 Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt – obligatorisch für Krankenpflege versichern lassen.
Jede versicherte Person erhält eine Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die Karte enthält administrative Daten zur Person und zur Krankenkasse (als sichtbare Daten auf der Karte selbst und gespeichert auf einem Chip).
Alle Versicherten können zusätzlich persönliche medizinische Daten auf der Karte speichern lassen. Das ist aber freiwillig und die Daten können mit PIN-Code geschützt werden.
Sie können die persönlichen medizinischen Daten mit einem PIN-Code schützen. Sie bestimmen selber, wer die Daten abrufen darf. Dazu müssen Sie selber handeln und den PIN-Code aktivieren. Freiwillig gespeicherte und mit PIN-Code geschützte Daten sind:
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Blutgruppe- und Transfusionsdaten
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Liste mit Impfungen (Immunisierungsdaten)
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Transplantationsdaten
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Allergien
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Krankheiten und Unfallfolgen
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Medikation
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eine oder mehrere Kontaktadressen im Notfall
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Hinweis auf bestehende Patientenverfügungen