Archiv der Kategorie: Anwalt / Anwälting für AHV-Beiträge, Rente & Rentenberechnung Schweiz

Anwalt / Anwältin für Organhaftung nach Art. 52 AHVG (Organhaftung für nicht bezahlte AHV-Beiträge & Sozialversicherungsbeiträge)

Beitragsschuldner gegenüber der AHV sind hälftig (paritätisch) die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden. Das AHVG verpflichtet aber nur die Arbeitgebenden, die gemäss Lohnausweisen abgezogenen AHV-Beiträge zuzüglich den AHV-Arbeitgeberbeitrag der Ausgleichskasse zu entrichten (Art. 14 Abs. 1 AHVG sowie Art. 34 Abs. 1 lit. a AHVV).

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AHV-Beiträge: Organhaftung nach Art. 52 AHVG

Bei Lohnbezügerinnen resp. unselbständig Erwerbenden sind die AHV-Beiträge bei jeder Lohnzahlung in Abzug zu bringen. Die Arbeitgebenden müssen die AHV-Beiträge der Arbeitnehmenden zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag periodisch der Ausgleichskasse entrichten (Art. 14 Abs. 1 AHVG).

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AHV Hilfsmittel Hörgerät

Als AHV-Rentenbezügerin haben Sie bei Bedarf und nach der Abklärung durch die IV-Stelle Anspruch auf die notwendige Versorgung für ein Ohr (monaurale Versorgung):

Die Hörgerät-Pauschale beaträgt aktuell CHF 630.00; selbst wenn die Versorgung für beide Ohren nötig ist, erhalten Sie aktuell einfach nur die Pauschale von CHF 630.00.

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AHV-Beiträge Nichterwerbstätige

Nichterwerbstätige bezahlen einen Beitrag nach ihren sozialen Verhältnissen (Art. 10 AHVG). Der Mindestbeitrag beträgt seit 1.1.2020 CHF 496 (bisher: 482 Franken) pro Jahr (seit 2016-2018: CHF 478; 2015: CHF 480); der Höchstbetrag liegt seit 1.1.2020 bei CHF 24’800 (bisher: 24’100 Franken pro Jahr (seit 2016-2018: CHF 23‘900 Franken pro Jahr). Weiterlesen

AHV Hilfsmittel

Da die Liste der HIlfsmittel in der AHV kurz ist, sollten künftige AHV-Rentnerinnen vor der Pensionierung ärztlich abklären, ob ein Hilfsmittelbedarf besteht. Wenn ja, unbedingt   v o r   Eintritt ins AHV-Alter noch eine IV-Anmeldung für das ärztlich verordnete Hilfsmittel machen.

Als AHV-Rentenbezügerin haben Sie bei Bedarf und nach der Abklärung durch die IV-Stelle Anspruch auf folgende Hilfsmittel:

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Pensionskassen Konkubinat – Altersvorsorge (AHV) und Pensionskasse

Konkubinat: Altersvorsorge (AHV) und Pensionskasse

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Pensionskassengelder Suchen und Finden

Fast 800000 Konten gelten hierzulande als kontaktlos. Die eidg. Finanzkontrolle schätzt, dass sich so fast 5 Milliarden Franken angehäuft haben.
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AHV Maximalrente

Die Maximalrente der AHV entspricht dem Höchstbetrag der Altersrente resp. 2’370 Franken (bisher Stand 2015-2018: 2’350 Franken)  pro Monat. Eine Maximalrente erhält, wer im Erwerbsleben durchschnittlich 84’600 Franken verdient hat.

Die Maximalrente der AHV entspricht dem Höchstbetrag der Altersrente resp. 2’370 Franken pro Monat (Stand seit 2019).

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AHV-Rente Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die AHV leistet als Alters- und Hinterlassenenversicherung folgende Renten:

  • Altersrenten für alle im Rentenalter
  • Witwenrenten für alle, die ihren Ehegatten durch Tod verloren haben
  • Halbwaisen- resp . Vollwaisenrenten für Kinder, die einen oder beide Eltern durch Tod verloren haben

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