Das Erstgespräch

Vor dem ersten Gespräch sollten Sie wichtige Dokumente sammeln, Fragen und Unklarheiten notieren.
Denken Sie nach, wie Sie mir Ihre persönliche Situation schildern können.
Bringen Sie alle notwendigen Unterlagen mit.
Das Erstgespräch beinhaltet:
  • Mandatsauftrag und Vollmachtserteilung
  • Erste Beurteilung von Chancen und Risiken des Falles
  • Aktenbeizug resp. Akteneinsichtsgesuch
  • Aufzeigen der nächsten Schritte, und was Sie selber tun können
  • Kosten für anwaltliche Bemühungen, Gericht und andere Honorare
  • Erklärungen zur Abrechnung erbrachter Leistungen

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Anwaltshonorar:

Ich berechne das Anwaltshonorar nach Zeitaufwand. Bei der Übernahme Ihres Mandates informiere ich Sie über die Höhe meines Stundenansatzes und die Grundlagen der Rechnungsstellung.
In der Regel verlange ich einen Vorschuss. Bei der Festsetzung der Höhe des Vorschusses und des Stundenansatzes berücksichtige ich Ihre finanziellen Verhältnisse, die Höhe der Streitsumme, die Bedeutung des Mandates und die damit verbundene Verantwortung, spezielle Fach- und Fremdsprachenkenntnisse und insbesondere die Schwierigkeiten Ihres Falles.
Als Orientierungshilfe beträgt mein Stundenansatz in der Regel zwischen
CHF 220.00 und 350.00. Hinzu kommen die Spesen und die Mehrwertsteuer.
Bei finanziellen Engpässen prüfe ich Ihren Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. Voraussetzung für ein erfolgreiches Gesuch ist Ihre Mitwirkung bei der Bereitstellung
der erforderlichen Unterlagen über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse.

 


Als Rechtsanwältin löse ich seit zwanzig Jahren komplexe Fälle.
Haben Sie Fragen ? Ihre Anfrage ist unverbindlich und löst keine Kosten aus.
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