Berufliche Vorsorge Sicherheitsfonds

Der Sicherheitsfonds BVG ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit Sitz in Bern. Der Hauptzweck der Stiftung ist die Absicherung der Vorsorgeguthaben der zweiten Säule im Insolvenzfall der Pensionskasse.

Die Stiftung führt den Sicherheitsfonds nach Art. 54 Abs. 2 lit. a BVG und erfüllt weiter Aufgaben nach Art. 56 BVG:

  • Sicherstellung der gesetzlichen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen oder im Falle von vergessenen Guthaben liquidierter Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen) sicher (Art. 56 BVG).
  • Ausrichtung von Zuschüssen an Vorsrogeeinrichtungen mit einer ungünstigen Altersstruktur.
  • Sicherstellung der über die gesetzlichen Minimalleistungen hinausgehenden reglementarischen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtungen, sofern die Vorsorgeverhältnisse dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG) unterliegen.
  • Entschädigung der Auffangeinrichtung sowie der AHV-Ausgleichskassen für ihre Kosten bei der Anschlusskontrolle nach Art. 11 BVG.
  • Funktion als Zentralstelle 2. Säule (Suche nach Guthaben in der beruflichen Vorsorge).
  • Funktion als Verbindungsstelle zur EU und EFTA (Barauszahlung bei Ausreise und Koordination mit Europa).

Die dem FZG unterstellten Vorsorgeeinrichtungen (alle nach Art. 48 BVG registrierten Vorsorgeeinrichtungen, welche die obligatorische Vorsorge nach BVG durchführen und und alle nicht registrierten Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischen Leistungen) sind dem Sicherheitsfonds angeschlossen. Sie finanzieren den Sicherheitsfonds mit ihren Beiträgen, welche der Stiftungsrat festlegt.


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